Einen Euro für mehr Sicherheit - die Schülerzusatzversicherung
Rund 1,5 Millionen Schüler drücken in Baden-Württemberg die Schulbank. Seit mehr als 30 Jahren mit dabei: die Schülerzusatzversicherung. Sie bietet einen Rundumschutz, denn sie schließt Sicherheitslücken, die in der gesetzlichen Versicherung bestehen – und das für nur einen Euro pro Schuljahr.
Ein Schüler verunglückt auf dem Schulweg und wird nicht wieder ganz gesund. Zurück bleibt ein so genannter „Dauerschaden“. Eigentlich ist dafür die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Doch diese zahlt nur dann, wenn eine Erwerbsminderung von 20 Prozent oder mehr vorliegen. Darunter erhält der Schüler vom Staat kein Geld. „Genau hier springt die Schülerzusatzversicherung ein und zahlt eine Erwerbsminderungsrente“, erklärt Günter Fröhlich, Abteilungsdirektor Schaden beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen.
Die Schülerzusatzversicherung bietet einen umfassenden und gleichzeitig sehr günstigen Schutz in den Bereichen Unfall-, Haftpflicht- und Sachschadenversicherung. Der BGV bietet die zusätzliche Absicherung seit 30 Jahren für alle badischen Schüler an und hat dazu eine Gruppenversicherung mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen.
Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung
Oft ist Schülern und Eltern nicht bewusst, in welchen Situationen die Schüler abgesichert sind und in welchen nicht. Verlässt ein Schüler in einer Freistunde das Schulgelände, um sich am Kiosk etwas zu kaufen, und verunglückt dabei, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ebenso verhält es sich, wenn der Schüler vom direkten Schulweg abweicht, um einen Freund abzuholen oder weil ihm dieser Weg besser gefällt. Gänzlich unbekannt ist der fehlende Versicherungsschutz während der Kernzeitbetreuung oder im Schülerhort. Auch für private Unternehmungen während Jahresausflügen, Exkursionen oder Studienfahrten besteht kein gesetzlicher Schutz.
Lücken in der privaten Absicherung
Der symbolische Beitrag von einem Euro pro Schuljahr bietet auch privat mehr Sicherheit: In der Schülerzusatzversicherung ist nämlich auch eine leistungsfähige Haftpflichtversicherung eingeschlossen. „Ungefähr 30 Prozent aller Kinder sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert“, erklärt Fröhlich. „Selbst wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, kann es Lücken im Versicherungsschutz geben.“ Verursacht ein Schüler beispielsweise während eines Betriebs- oder Sozialpraktikums einen Schaden, so kommt die Zusatzversicherung für solche Schäden an fremden Sachen auch dann auf, wenn diese im privaten Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind.
Auch kaputte Hosen und Brillen sind abgesichert
Stürzt ein Schüler im Pausenhof und zerreißt dabei seine Hose oder ein anderes Kleidungsstück, ersetzt die Schülerzusatzversicherung den Zeitwert. Auch Brillen, Hörgeräte, Prothesen und Zahnspangen werden bezahlt, wenn sie beim Sportunterricht zu Bruch gehen.
„Mit diesem Rundumschutz ist und bleibt die Schülerzusatzversicherung eine sinnvolle, in manchen Fällen sogar notwendige Ergänzung zu den gesetzlichen und privat abgeschlossenen Versicherungen“, resümiert Fröhlich.
Quelle: Brokerchannel / Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband