Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung wird von den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, sowie den Unfallkassen, den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, getragen. Im Gegensatz zu den privaten Unfallversicherungen sind die gesetzlichen Unfallversicherungen gehalten, neben den finanziellen Entschädigungen für Unfallopfer und Opfer von Berufskrankheiten auch präventive Maßnahmen des Schutzes vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durchzuführen. In diesem Abschnitt unseres Informationsportals informieren wir Sie über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Leistungen, die von den Mitgliedsunternehmen erbracht werden, wie sich die gesetzliche Unfallversicherung finanziert, wie Unfälle und Berufskrankheiten definiert werden, welche Personen zum Kreis der (Pflicht-)Versicherten gehören und was in der gesetzlichen Unfallversicherung noch im argen liegt.

Die Träger der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und ihre Aufgaben

Die Träger der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften zu verhüten. Die zweite Aufgabe besteht darin, nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten oder Kranken, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen.

Die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden von einigen gesetzlichen Vorschriften tangiert. Zu diesen gehören

  • das Arbeitsschutzgesetz
  • das Arbeitssicherheitsgesetz
  • die Arbeitsstättenverordnung
  • die Gefahrstoffverordnung
  • das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  • und weitere europäische Gesetze, die bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao aufgelistet sind

Gesetzliche Grundlagen für die Unfallversicherung – RVO und SGB

Das Wesen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung wurde bereits im Jahre 1884 als zweite Sozialversicherung, nach der gesetzlichen Krankenversicherung, festgelegt. Später, 1911 bildete das Unfallversicherungsgesetz einen Teil der neu geschaffenen Reichsversicherungsordnung (RVO). Mittlerweile wurde diese durch das Sozialgesetzbuch abgelöst. Seit 1997 stehen die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Mit der Aufnahme in das SGB VII wurde der Präventionsauftrag an die Berufsgenossenschaften mit der Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Die Aufnahme des Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetzes (UMVG) im Jahre 2008 wurde die Organisation, Lastenverteilung und die Abstimmung zwischen staatlichem Arbeitsschutz und Prävention neu geordnet.

Arbeitsschutzgesetz

Im Zuge der Harmonisierung der arbeitsrechtlichen Vorschriften innerhalb der Europäischen Union ist seit Mitte 1996 zusätzlich das Arbeitsschutzgesetz eingeführt worden. Es dient dazu, europaweit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit umfassend zu sichern und zu verbessern. Das Arbeitsschutzgesetz überträgt  eine EU-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz und weitere Richtlinien zum Arbeitsschutz in deutsches Recht. Durch das Arbeitsschutzgesetz wurde im Zusammenwirken mit dem SGB VII (s.o.) der Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften um die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Darüber hinaus wurde eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften ermöglicht.


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