Keine Beitragserhöhung bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG
Die über 900.000 Mitgliedsunternehmen zahlen rückwirkend für 2010 durchschnittlich 0,84 Prozent der Entgeltsumme als Mitgliedsbeitrag an die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt gegenüber dem Vorjahr stabil. Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte liegt bei 4,80 Euro (Vorjahr: 4,80 Euro). Die freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger bleibt mit 2,73 Euro je Versichertem stabil.
Lastenverteilung
Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen Beitrag für die Berufsgenossenschaft der gesetzlichen Unfallversicherung einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und eine Lastenverteilung zwischen den 9 Berufsgenossenschaften. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das im November 2008 in Kraft getreten ist, wird der Lastenausgleich innerhalb von sechs Jahren stufenweise durch das System der Lastenverteilung ersetzt. Die Mitgliedsunternehmen der VBG werden hierdurch stärker belastet. Die VBG hat erreicht, dass die nicht zu verhindernde Anpassung stufenweise in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Das Umlagevolumen der VBG liegt bei 273,1 Mio. Euro (2009: 211,47 Mio. Euro).Informationen im Internet
Die Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen für 2010 per Post. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen des Beitragsbescheides stehen auf der VBG-Website www.vbg.de/mitgliedschaft/beitraege zur Verfügung. Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.Quelle: VBG








