Berufsanfänger haben im Ernstfall ein besonderes Vorsorgeproblem

Für die Betroffenen sind die Folgen oft gravierend - denn die staatliche Absicherung ist mit der Erwerbsminderungsrente knapp bemessen und greift in vielen Fällen nicht. Berufsanfänger haben im Ernstfall ein besonderes Vorsorgeproblem, da sie erst Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, wenn sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
In jungen Jahren Beiträge sparen
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können Arbeitnehmer ihr Einkommen absichern. Junge Leute müssen wegen ihres Alters oft nur vergleichsweise niedrige Prämien zahlen. Die neue "JobStarter-BU" der DEVK etwa bietet Auszubildenden und Arbeitnehmern zwischen 15 und 30 Jahren vollen Versicherungsschutz zum günstigen Preis. In den ersten fünf Jahren ist der Beitrag deutlich niedriger, danach erhöht er sich in kleinen Schritten und erst nach zehn Jahren erreicht er die konstante Höhe. Anschließend kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Nachversicherungsgarantie die Leistung erhöhen - ohne neue Gesundheitsprüfung.
Einkommen bei Berufsunfähigkeit sichern
Die private Versicherung springt ein, wenn man seinen Beruf wegen Unfall oder Krankheit voraussichtlich länger als sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung zahlt ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente - bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Versicherungsbeiträge werden in dieser Zeit nicht mehr fällig.
Ausgezeichnete Bedingungen
Experten zählen die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu den wichtigsten Policen überhaupt. Bei den Versicherungsbedingungen gibt es aber große Unterschiede. So bewertet Morgen & Morgen die neue "JobStarter-BU" der DEVK beispielsweise im Gesamtrating mit der Bestnote fünf Sterne. Auch in den wichtigen Teilratings "Bedingungen" und "Antragsfragen" glänzt dieses Angebot mit fünf Sternen.
Quelle: DEVK Allgemeine Versicherungs AG, Köln
Foto: djd/www.DEVK.de