Zunahme der Inanspruchnahme von D&O Versicherungen

Zunahme der Inanspruchnahme von D&O VersicherungenDer weltweit führende Versicherungsmakler Aon verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Schäden in der Managerhaftpflicht (D&O). Waren es im Jahr 2007 noch 134 Haftpflichtfälle weltweit, so stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 445 Fälle. Auch die Zahl der betroffenen Länder mit D&O-Schäden hat sich deutlich erhöht: mit 60 Ländern waren es 2010 doppelt so viele wie 2007. "Immer mehr Unternehmen verklagen ihr Führungspersonal", sagt Marcel Roeder, Leiter der D&O-Abteilung bei Aon in Deutschland. Die Summen bei D&O-Schäden beliefen sich bei groben Verstößen auf bis zu dreistellige Millionen-Euro-Beträge.

Finanzsektor belegt den Löwenanteil an D&O Fällen

Einen Grund dafür sieht der D&O-Experte in der Finanzkrise. Viele der neuen Fälle stammen aus Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind. So ist allein in England mit der Finanzmetropole London die Zahl der D&O-Fälle von 18 im Jahr 2009 auf 38 im Jahr 2010 gestiegen. Auch in Deutschland ist der prozentuale Anstieg groß. Mit drei Fällen im Jahr 2009 und 16 Fällen im vergangenen Jahr ist das Problem aber von den absoluten Zahlen her überschaubar. Allerdings erwartet Roeder hierzulande in den kommenden Jahren noch mehr Schäden. "Es dauert oft einige Jahre, bis interne Prüfungen abgeschlossen sind und aus den Ergebnissen Ansprüche gegen das Management angemeldet werden", so der Aon-Experte.

Die Beiträge in der D&O Versicherung sind gesunken

Roeders gute Nachricht für die Manager: Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an D&O-Versicherungen sind in den vergangenen Jahren immer mehr Anbieter mit Produkten dieser Berufshaftpflichtversicherung auf den Markt gekommen. Das hat dazu geführt, dass die Versicherungsprämien rückläufig sind. Mit weiteren deutlichen Rückgängen rechnet Roeder auf längere Sicht jedoch nicht: "Der Boden scheint absehbar erreicht."

Wichtiger als der Preis ist ohnehin die Leistung der Police. Der Versicherer muss zum Beispiel oft nicht zahlen, wenn die Pflichtverletzungen des Managers wissentlich erfolgten. Bei bedingt vorsätzlichen Handlungen, hängt es von der Formulierung in der Police ab. Hierauf ist beim Abschluss unbedingt zu achten.

Quelle: Brokerchannel / Aon Jauch & Hübener Holdings GmbH

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