Was tun, wenn das Gepäck auf dem Flughafen verschwindet?

Regelungen im Montrealer Abkommen
Das Montrealer Abkommen (nähere Informationen s.u.) regelt alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen. Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier - bis das Gepäck wieder auftaucht - notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.200 Euro gibt.
Fluggesellschaft haftet
Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft - allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.200 Euro. Übersteigende Beträge können im Rahmen einer Reiseversicherung abgesichert werden. Wollen die Reisende bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben - in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen.
Verlust sofort anzeigen
In jedem Fall gilt aber, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. ARAG Experten raten aber dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken.
Abschließen oder nicht?
Koffer abzuschließen ist allerdings wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zu Gepäckprüfung.
Quelle: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG
Wenn Sie eine Reise vor sich haben, nutzen Sie die nachstehende Buchungsmöglichkeit für eine umfassende Reiseversicherung, deren Einzelbestandteile Sie individuell festlegen können.
Das Montrealer Abkommen
Das Montrealer Übereinkommen - MÜ - (eigentlich: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr) regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr, d.h. sowohl Fragen des Gütertransports als auch Fragen der Personenbeförderung. Das Montrealer Übereinkommen wurde am 28. Mai 1999 von den Staaten beschlossen, die der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation International Civil Aviation Organization (ICAO) angehören. Kern dieser Übereinkunft war die Modernisierung der rechtlichen Vorgaben bei einer Luftbeförderung. Dabei ging es vor allem um die Haftung des vertraglichen Luftfrachtführers für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. Seit 2004 ist das Montrealer Übereinkommen auch in Deutschland und Österreich in Kraft. In der Schweiz ist dies seit 2005 der Fall. Es löste das seit 1929 geltende Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (WA) ab.
Quelle: Wikipedia / Montrealer Abkommen
Foto: Hartmut910 / pixelio.de