Trotz Elementarschadenversicherung muss bei Schneedruck die Sorgfaltspflicht beachtet werden

Typische Schäden durch Schneemassen
Ein Beispiel: In Hamburg haben die Schneemassen kürzlich einen Teil einer Lagerhalle des Kupferproduzenten Aurubis einstürzen lassen. Weitere Beispiele für versicherte Schäden können sein: Auf dem Nachbargrundstück des Versicherungsnehmers bricht eine Baumkrone infolge von Schneemassen ab, fällt auf das Gebäude des Versicherungsnehmers und verursacht dort einen Schaden. In einem anderen Fall rutschen Schnee- und Eismassen vom Dach herab und verursachen Schäden an der Regenrinne und der unterhalb des Daches errichteten Pergola.
Gegebenenfalls muss das Dach vom Schnee befreit werden, da sonst ein Mitverschulden im Schadenfall angenommen wird
Wichtig: Die Elementarschadenversicherung deckt zwar Dachschäden durch Schneedruck ab. Von der Sorgfaltspflicht des Eigentümers entbindet sie allerdings nicht. „Im Zweifel kann mangelnde Sorgfalt dazu führen, dass die Versicherung den Schnee-Schaden nicht komplett übernimmt“, warnt Gothaer-Experte Dr. Neugebauer. Wenn sich der Schnee auf dem Hausdach immer höher türmt, rät der Fachmann daher, einen Statiker zu Rate zu ziehen und das Dach gegebenenfalls vom Schnee zu befreien.Quelle: Brokerchannel / Gothaer Allgemeine Versicherung AG