Trotz Elementarschadenversicherung muss bei Schneedruck die Sorgfaltspflicht beachtet werden
Der schneereiche Winter zieht sich hin und je länger er andauert, umso größer ist die Gefahr durch Schneedruck auf den Dächern. Nicht selten geben ganze Dächer dem Gewicht der Schneemassen nach und stürzen ein. „Unter Schneedruck versteht man die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen auf Gebäude“ “, erklärt Dr. Harald Neugebauer, Leiter des Kompetenzcenter Schaden der Gothaer Bei solchen Schäden hilft die Elementarschadenversicherung. Diese kann als Teil der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden an Gebäuden, die durch das Gewicht der Schnee- oder Eismassen entstehen, ab. Dabei muss es sich nicht nur um ruhende Schnee- oder Eismassen handeln. Vielmehr sind auch Dachlawinen versichert.Typische Schäden durch Schneemassen
Ein Beispiel: In Hamburg haben die Schneemassen kürzlich einen Teil einer Lagerhalle des Kupferproduzenten Aurubis einstürzen lassen. Weitere Beispiele für versicherte Schäden können sein: Auf dem Nachbargrundstück des Versicherungsnehmers bricht eine Baumkrone infolge von Schneemassen ab, fällt auf das Gebäude des Versicherungsnehmers und verursacht dort einen Schaden. In einem anderen Fall rutschen Schnee- und Eismassen vom Dach herab und verursachen Schäden an der Regenrinne und der unterhalb des Daches errichteten Pergola.
Gegebenenfalls muss das Dach vom Schnee befreit werden, da sonst ein Mitverschulden im Schadenfall angenommen wird
Wichtig: Die Elementarschadenversicherung deckt zwar Dachschäden durch Schneedruck ab. Von der Sorgfaltspflicht des Eigentümers entbindet sie allerdings nicht. „Im Zweifel kann mangelnde Sorgfalt dazu führen, dass die Versicherung den Schnee-Schaden nicht komplett übernimmt“, warnt Gothaer-Experte Dr. Neugebauer. Wenn sich der Schnee auf dem Hausdach immer höher türmt, rät der Fachmann daher, einen Statiker zu Rate zu ziehen und das Dach gegebenenfalls vom Schnee zu befreien.Quelle: Brokerchannel / Gothaer Allgemeine Versicherung AG