Glas zerbrochen - Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

zerbrochene FensterZerbrochene Fensterscheiben durch Unwetter, Einbruchversuch oder spielende Kinder, das kommt häufig vor. Ein Fenster zu ersetzen kann teuer werden und muss sofort geschehen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, wer die Schuld an dem Schaden trägt. War es selbstverschuldet, durch ein Unwetter oder vielleicht doch ein Dritter? Diese Grundsatzfrage stellt sich immer im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz.

 

Was tun im Schadensfall?

Egal was oder wer Schuld an dem defekten Fenster trägt – ein Schadensfall muss unverzüglich gemeldet werden. Ansprechpartner ist dabei einerseits die Versicherungsgesellschaft und bei Einbruchversuchen auch die örtliche Polizei. Bei Mietwohnungen muss zudem auch immer der Vermieter informiert werden. Wenn man den Schaden nicht selbst verursacht hat, ist nämlich der Vermieter für die Reparatur bzw. den Austausch zuständig. Für die Versicherung muss in der Regel eine Schadensmeldung ausgefüllt werden.

Ganz wichtig: Notverglasung

Um weiteren Schäden vorzubeugen, ist bei den meisten Glasschäden eine sofortige Notverglasung erforderlich. Hierzu bietet sich die Beauftragung eines Glasnotdienstes an. Ein guter Glasnotdienst klärt umfassend auf und behebt den Schaden, zudem kann er eine Direktabrechnung mit der Versicherung vornehmen. So hält sich der Schadensaufwand und der Verwaltungsaufwand in Grenzen.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht, kann allerdings sinnvoll sein. Hierbei sind alle an das Gebäude gebundenen Teile versichert (z.B Türen oder Fenster). Sie zahlt bei allen Schäden, die durch einen Blitzeinschlag, Hagel oder einem Sturm entstehen. Bei anderen Naturkatastrophen allerdings muss die Elementarschadenversicherung kontaktiert werden. Wurde Ihr Fenster nicht durch die Laune der Natur zerstört, sondern durch beispielsweise einem Einbruch ist die Hausratversicherung zuständig.

Hausratversicherung

Normalerweise versichert die Hausratversicherung nur Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Ausnahmen stellen Einbruch, Raub und Vandalismus dar. Bezahlt werden der Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten und sämtliche Aufräumkosten.

Privat-Haftpflichtversicherung

Falls Ihr Kind, Partner oder Sie selbst Schuld an einem Schaden tragen, greift die Privat-Haftpflichtversicherung. Die Privat-Haftpflichtversicherung zahlt bei sämtlichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kinder bis 7 Jahren sind übrigens deliktunfähig. Hier haften immer die Eltern für den entstehenden Schaden. Das bedeutet, dass nur gezahlt wird, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Glasbruchversicherung

Wer einen Wintergarten oder große und individuelle Panoramafenster besitzt, sollte vielleicht über eine Glasbruchversicherung nachdenken. Diese bezahlt nämlich nicht nur die kaputte Scheibe sondern auch die Handwerkerleistungen, eine Notverglasung, den Auf- und Abbau von Gerüsten, den Einsatz von Hebebühne oder Kran und die Aufräumarbeiten nach besonders schweren Schadensfällen. Die Kosten sind in der Regel sehr gering.

 


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