Versicherte Risiken in der Elementarschadenversicherung

Gemäß den Zusatzbedingungen für die Elementarschadenversicherung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

a) Überschwemmung , Rückstau, Hochwasser
b) Erdbeben
c) Erdsenkung, Erdrutsch
d) Schneedruck, Lawinen
e) Vulkanausbruch

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Die einzelnen Risiken werden zur besseren Definition nachstehend erläutert.

Elementarschaden Überschwemmung

Als Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung bezeichnet man einen Zustand, bei dem eine normalerweise trockenliegende Bodenfläche des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser vollständig von Wasser bedeckt wird.

Überschwemmungen können hervorgerufen werden durch über die Ufer tretende Gewässer (Flüsse, Seen), zu langsam abfließendes Wasser, nach Starkregen, durch Wasserrohrbrüche, durch den Bruch von Dämmen oder Deichen und durch absichtliches Unterwassersetzen.

Elementarschaden Rückstau

Ein Rückstau gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elementarschadenversicherung liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Niederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder den damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

Elementarschaden Hochwasser

Mit Hochwasser wird der Zustand bei Gewässern genannt, bei dem der Wasserstand deutlich über dem normalen Pegelstand liegt und das Wasser über die Ufer tritt. Man unterscheidet zwischen Hochwasser aus Meeren und aus Flüssen.

Grundsätzlich sind Hochwasser Bestandteile des normalen Ablaufs in der Natur. Zum versicherbaren Ereignis werden sie nur dann, wenn von Menschen erschaffene Werte betroffen sind.

Es gibt regelmäßig wiederkehrende Hochwasser, die durch die Gezeiten oder durch die jährlich im Frühjahr wiederkehrende Schneeschmelze ausgelöst werden. Nur bei außergewöhnlichen Höhen des Wasserstandes wird das Hochwasser zum Schadenereignis in der Elementarschadenversicherung.

Elementarschaden Erdbeben

Auch in Deutschland gibt es eine große Menge von Erdbeben, die jedoch in der Regel aufgrund ihrer geringen Intensität mit geringen Ausnahmen nicht zu Schäden an versicherten Gebäuden führen. Im Sinne der Bedingungen für die Elementarschadenversicherung sind Erdbeben eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.

Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.

Elementarschaden Erdsenkung

Eine Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Mit dieser lapidaren Feststellung wird ein Elementarschaden definiert, der gerade im vergangenen Jahr (2009) in der Gemeinde Nachterstedt (Sachsen Anhalt) zu drei Todesopfern führte und vierzig Menschen obdachlos machte. Mögliche Ursachen von Erdsenkungen sind, was dieser Fall beweist, durchaus noch anderweitig zu suchen. So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass die zuständigen Behörden vorher keinerlei Anzeichen für die Erdsenkung sahen und sich zu möglichen Ursachen nicht äußern wollen.

Elementarschaden Erdrutsch

Als einen Erdrutsch bezeichnet man ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Meistens wird der Erdrutsch  durch starke Niederschläge und das dadurch bedingte Eindringen von Wasser zwischen vorher gebundenen Bodenschichten ausgelöst. Bei entsprechender Größe der abrutschenden Bodenplatte können auch Bäume, Eis- oder Schneemassen und Bauwerke zum Bestandteil des Erdrutsches werden.

Elementarschaden Schneedruck

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen auf das versicherte Gebäude. Die Schneelast kann zum Eindrücken der Dachkonstruktion bzw. des ganzen Gebäudes führen. Im Zusammenhang mit dem Schneedruck ist auch die Gefahr der Dachlawinen durch einen Schneerutsch gegeben, die auf die darunter liegenden Gebäudeteile (Vordächer) oder vorbeigehende Menschen treffen können.

Elementarschaden Lawinen

Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.

Als Lawine werden in erster Linie große Massen von Schnee oder Eis bezeichnet, die sich von Berghängen ablösen und zum Tal gleiten oder stürzen. Der Begriff Lawine wird daneben auch im Zusammenhang mit anderen abrutschenden Materialien verwendet. Geläufige Beispiele sind Gesteins-, Geröll- oder Schlammlawinen, auch Muren genannt. Lawinen, die große Sach-, Personen- oder Umweltschäden verursachen, werden zu den Naturkatastrophen gezählt.

Quelle: Wikipedia

Elementarschaden Vulkanausbruch

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elementarschadenversicherung ist ein Vulkanausbruch eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen. Vulkanausbrüche sind in Deutschland unwahrscheinlich, denn der letzte Vulkanausbruch ereignete sich vor 11.000 Jahren. Das einzige Gebiet, indem eine vulkanische Aktivität messbar ist, liegt in der Eifel.


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