Der Kauf einer neuen Immobilie - die wichtigsten Hinweise

Erforderliche Versicherungen für Immobilienbesitzer
Aber wie sieht es mit den erforderlichen Versicherungen beim Immobilienkauf aus? Es kommt natürlich immer darauf an, gegen welche möglichen Schäden man sich versichern lassen möchte. Eine Wohngebäudeversicherung ist in jedem Fall vonnöten, da man sich so vor Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm schützt. Wer sich dazu noch gegen Naturgewalten wie Erdbeben, Hochwasser etc. schützen möchte, muss dafür eine Extraversicherung abschließen, da solche Elementarschäden nicht von der Wohngebäudeversicherung gedeckt werden.
Neben dem eigentlichen Gebäude lässt sich natürlich auch das darin befindliche Inventar versichern. Eine Hausratsversicherung lohnt sich vor allem bei teuren Einzelstücken und Wertsachen. Eine weitere sinnvolle Versicherung ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese deckt insbesondere Gefahren ab, die Außenstehenden durch das Haus selbst drohen können. So könnten z. B. einmal bei einem Sturm abfallende Dachziegel einen Passanten verletzen oder ein umfallender Zaun ein parkendes Auto beschädigen. Bei Eigenheimbesitzern wird diese Art von Schäden durch die Privathaftpflicht gedeckt.
Bei vermieteten Immobilien wird allerdings die angesprochene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt. Weitere Versicherungen wie die Rechtsschutzversicherung oder die Risikolebensversicherung sind nicht zwingend notwendig, aber von Fall zu Fall durchaus empfehlenswert. Da muss der Immobilienbesitzer abwägen, ob sich diese zusätzlichen Ausgaben lohnen.
Für Besitzer unbebauter Grundstücke ist es wichtig zu wissen, dass sie im Falle eines Hausbaus noch mehr Versicherungen abschließen müssen, als die hier beschriebenen. Daher sollten sie sich dazu vom Experten umfangreich beraten lassen, um den Überblick nicht zu verlieren und am Ende nicht mehr abzuschließen, als sie brauchen. Für alle Immobilienbesitzer bietet dieser Artikel einen guten Überblick über alle erforderlichen Versicherungen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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