Welche Versicherung zahlt bei zugefrorener Wasserleitung?

Zugefrorene WasserleitungIm Winter gibt es immer mehr oder weniger Frosttage. Daher gehören geplatzte Wasserrohre und Heizungsleitungen zu den „Winterschäden“. Gefrorenes Wasser kann aber nicht nur Leitungen und Heizungsrohre sprengen, sondern auch den Kostenrahmen für Schäden, die durch einen Rohrbruch entstehen. Damit Winterfrost im Hinblick auf die Wasserleitungen in Ihrem Haus nicht zum „Winterfrust“ für Sie wird, gibt die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen ein paar nützliche Tipps, mit denen das Haus in Zukunft optimal auf Dauer-Minusgrade vorbereiten ist.

 

Eingefrorene Wasserleitungen und Heizungsrohre sind nicht selten – und können oft teure Folgekosten aus Schäden nach sich ziehen: Rund 1,5 Millionen geplatzte Leitungsrohre pro Jahr meldet der GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Damit treten Leitungswasserschäden ca. drei Mal häufiger auf als Feuerschäden. Für ihre Beseitigung zahlen die Versicherer allein in der Wohngebäudeversicherung über zwei Milliarden Euro pro Jahr. Besonders anfällig für Frostschäden sind dabei Wasserleitungen, die abseits beheizter Räume verlaufen, wie z. B. im Keller, auf dem Dachboden, in den Abseiten des Dachs oder außerhalb des Wohngebäudes, wie etwa im Garten.

Die Eiszeit beginnt unbemerkt

Im Gegensatz zu Gefahren wie Unwetter oder Feuer entsteht ein Leitungswasserschaden geräusch- sowie geruchlos und vor allem unsichtbar. Dabei haben seine spektakulären Auswirkungen oft eine ganz unauffällige Ursache: Ein kleiner Eispropfen, der sich in einem Rohrbogen bildet, unterbricht zuerst den Wasserzyklus, dann friert das ganze Rohr zu. Gefrierendes Wasser dehnt sich um satte neun Prozent aus und beansprucht damit mehr Platz im engen Wasserrohr. Dieses kann dem Druck des sich ausdehnenden Eises auf Dauer nicht standhalten. Im Rohr bilden sich Risse und es kann sogar platzen.

Solange die Temperaturen auf Dauerfrost zeigen, bleibt das Problem meist noch unbemerkt. Nicht zuletzt deshalb, weil der Kreislauf der Wasserleitungen in der Regel hinter verputzten Wänden und damit außerhalb des sichtbaren Bereichs zirkuliert. Erst wenn die Anzeige auf dem Thermometer wieder nach oben klettert, das Eis schmilzt und das Wasser durch das gerissene bzw. geplatzte Rohr bricht, wird der Leitungswasserschaden sichtbar – und das kann erst viele Tage später der Fall sein. Erschwerend kommt dabei noch eine physikalische Eigenschaft von Wasser hinzu: es fließt immer nach unten. Die eigentliche Leckage muss also nicht wirklich dort sein, wo es nass ist. Oft kann sie erst nach einer mühevollen und teuren Suche genau geortet werden.

Wasserleitungen permanent heizen

Womit schützt man sich selbst im Winter vor klirrender Kälte am besten? Richtig – mit Wärme! Was bei Menschen wirkt, wirkt auch bei den Wasserleitungen im Haus. Dabei sollten vor allem abgelegene sowie wenig genutzte Räume, wie z. B. Keller, Abstellräume, Gästezimmer und –WCs, mit einer entsprechenden Wärmeleistung versorgt werden. Die Heizung muss nicht auf Hochtouren laufen, sondern sollte eine moderate, ausreichende Temperatur aufweisen. Entgegen der weitverbreiteten Meinung reicht es nämlich nicht aus, das Heizkörperventil in Frostschutzstellung zu bringen. Der sogenannte „Frostwächter“ bewahrt nur den Heizkörper selbst vor dem Einfrieren. Rohre und Leitungen liegen jedoch außerhalb seines schützenden Einflussbereiches. Übrigens, mit einer konstanten Temperatur in allen Räumen wird nicht nur das Einfrier-Risiko für Ihre Wasserleitungen effektiv heruntergefahren, sondern auch die Heizkosten. Zum Thema „Frostwächter“ gilt es auch, mit einem weiteren Irrglauben aufräumen:

Ein Gebäude mit Vollwärmedämmung oder ein Passivhaus ist nicht automatisch vor eingefrorenen Wasserleitungen gefeit. Dämmungen und Isolierungen verlangsamen das Auskühlen nur, können es aber nicht verhindern.

Die Heizung sollte insbesondere auch dann nicht ganz herunter gedreht werden, wenn man ein paar Tage lang nicht zu Hause sind, weil die Frostperiode beim Ski-Urlaub oder im warmen Süden genossen wird. Optimal ist, wenn in dieser Zeit jemand da ist, der regelmäßig kontrolliert, ob die Heizung einwandfrei funktioniert – z. B. ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der bei einem Ausfall auch gleich den Heizungsfachmann und Sie verständigt.

Wer sich trotz gleichmäßiger Beheizung aller Innenräume nicht sicher ist, ob die Außenwände und Abseiten mit wasserführenden Rohren ausreichend mit Wärme versorgt werden, sollte die Installation einer Rohrbegleitheizung in Betracht ziehen. Diese Sonderform der Elektroheizung schützt vor allem lange Rohrleitungen vor Frostschäden. Die Rohrbegleitheizung gibt es entweder als Heizleitung mit Isolierhüllen, Schutzleiterumflechtung und Außenmantel oder als moderne Variante mit selbstregulierenden Heizbändern, die ihre Heizleistung automatisch an die Außentemperatur anpassen.

Frostgefahr trocken legen

Eine Rohrbegleitheizung kann auch in Ferienhäusern oder -wohnungen, die für eine längere Zeit nicht genutzt werden, ein probates „Frostschutzmittel“ sein. Doch auch wenn sie in unbenutzten und unbeheizten Gebäuden bzw. Räumen nicht zum Einsatz kommt, muss Sie nicht das kalte Grauen packen. Legen Sie die Frostgefahr einfach trocken. Die Trinkwasserinstallationen bzw. Leitungen werden vollständig entleert und trocken gelegt. Das gleiche gilt auch für Leitungen, die sich im Freien befinden, wie beispielsweise der Gartenwasserhahn, der außerdem vom Hauptwasserhahn abgesperrt sein muss. Die Heizungsanlage in unbenutzten und unbeheizten Gebäuden bzw. Räumen sollte am besten auch entleert oder alternativ mit ausreichend Frostschutz befüllt sein. Die Entleerung der Leitungen ist bei einem Sanitär- und Heizungsfachmann in den besten Händen. Er sorgt auch dafür, dass die wasserführenden Installationen einwandfreien hygienischen Standards entsprechen, wenn sie wieder in Betrieb genommen werden.

Vorsicht und Geduld statt Feuer und Flamme

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es trotzdem vorkommen, dass Leitungen zufrieren. Ein Anzeichen dafür ist ein geöffneter Wasserhahn ohne das Wasser herausfließt. Ein weiteres Anzeichen sind kalte oder lauwarme Heizkörper obwohl das Thermostatventil voll aufgedreht ist. Sollte sich der Verdacht erhärten, sollte man zunächst ganz cool bleiben. In den meisten Fällen können gefrorene Wasserleitungen und Heizungsrohre mit einfachen Mitteln wieder aufgetaut werden.

Als erstes wird das eingefrorene Leitungsteil vom Haupthahn abgesperrt. Danach wird das Eis in der Leitung dabei behutsam mit heißem Wasser, heißen Tüchern oder einem Heizlüfter geschmolzen. Dabei ist darauf zu achten, dass immer vom geöffneten Hahn schrittweise und langsam bis zum „Gefrierpunkt“ in der Leitung vorgearbeitet wird. So ist sichergestellt, dass das blockierte Rohr nicht platzt. Bevor der Zufluss nach den Tauarbeiten wieder geöffnet wird, sollte das Rohr auf Risse bzw. auf seine Dichtheit geprüft werden.

Absolut verboten beim Auftauen von Leitungen sind Hilfsmittel mit offener Flamme wie Kerzen, Gasbrenner, Lötlampen oder Infrarotstrahler. Die können nicht nur das Rohr zum Bersten bringen, sondern auch gefährliche Brände verursachen. Auch beim Auftauen zugefrorener Leitung gilt: Lieber den Profi ran lassen und damit potenziellen Risiken aus dem Weg gehen.

Gut versichert, wenn es einen eiskalt erwischt

Ist der Wasserrohrbruch eingetreten, bleibt allem Ärger nur eins – einen kühlen Kopf bewahren. Zuerst sollte das Wasser abgestellt werden. Fotos erleichtern die Schadenbearbeitung. Vogel rät deshalb vor dem Abpumpen oder Aufräumen Fotos vom Schaden zu machen.

Welche Versicherung zahlt wofür?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für alle Schäden an Leitungsrohren, Heizkörpern, Fliesen und verklebten Teppichen – eben allen Gegenständen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – auf. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Inventar wie Möbel, Fernseher, Stereoanlage, Kleidung sowie Bücher. Darüber hinaus kommen beide Policen auch für die Schadenminderungskosten auf, die entstehen, wenn ein Installateur z. B. eine vereiste Wasserleitung professionell auftaut.

Quelle & Logo: Badische Versicherungen


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