Die Arten der Haftpflichtversicherungen: die Haftpflichtversicherung für Pferde

Die Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung sollte für jeden Pferdebesitzer unabdingbar sein, da gerade große Tiere erhebliche Schäden gegenüber einem Dritten anrichten können. Hier stehen Gesundheitsgefährdung und manchmal sogar das Leben von Menschen ein große Rolle. Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Tierhalter uneingeschränkt verantwortlich ist, egal ob das Tier nun der Verursacher oder nur unmittelbar beteiligt ist.Aufgrund der Gefährdungshaftung reicht es für die Verantwortlichkeit eines Schadens aus, dass man der alleiniger Besitzer des Tieres ist. Anders als beispielsweise bei der privaten Haftpflichtversicherung kommt es auf die Schuldfrage also überhaupt nicht an.
Durch das Pferd verursachte Sachschäden sind vielleicht von untergeordneter Bedeutung, aber bei Personenschäden können ungleich größere Summen auf den Pferdehalter zukommen.Da der Pferdehalter mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen haftet, können durchaus Existenzen vernichtet werden, wenn dieses Risiko nicht abgedeckt wird. Man stelle sich nur vor, dass im Falle des Ablebens eines Unfallopfers lebenslange Renten und Kinderversorgungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Krankenhaus- und Arztkosten etc. zu leisten wären.
Der Versicherungsschutz
Der Grundversicherungsschutz umfasst in Normalfall alle Risiken durch Weidehaltung, das Veranstaltungsrisiko bei Turnieren und auch ein Gastreiterrisiko. Ähnlich der Kfz-Versicherung können auch Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Auch das Auslandsrisiko bei beispielsweise Reitturnieren im Ausland kann mitversichert werden. Versichert sind in der Regel der Pferdehalter, also derjenige der de jure für das Tier verantwortlich ist, weil er es besitzt, der Tierhüter, der z.B. die Aufsicht über das Pferd übertragen bekommt sowie Reitbeteiligte.Reitbeteiligte können sogar aufgrund eigenen Schadens versichert werden. Die Versicherungssummen sind frei wählbar und betragen oftmals bis zu 10 Millionen Euro für Personenschäden. Dies ist aber beileibe nicht die Obergrenze der Versicherungsmöglichkeit.
Besonderheiten und Rassenzugehörigkeit
Bei der Pferdehaftlichtversicherung wird generell nicht nach Rassenzugehörigkeit unterschieden. Allerdings sind von einigen Versicherern spezielle Angebote am Markt, die beispielsweise Ponys bis zu einer bestimmten Größe preiswerter versichern. Auch können Pferde, die regelmäßig nicht am Turniersport teilnehmen manchmal preiswerter versichert werden. Für Jungtiere, Zuchtpferde und Gnadenbrotpferde sind ebenfalls geringere Prämien möglich.Quelle: Tipps24-Netzwerk - hhr
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