Seit dem 01. Januar 2010 gibt es neue Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung

In der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung haben sich seit dem 01. Januar 2010 wichtige Rechengrößen geändert
Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur allgemeinen Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf monatlich 1.094,50 Euro (bisher 1.074,60 Euro monatlich) und in den neuen Bundesländern auf monatlich 925,35 Euro (bisher 905,45 Euro monatlich).
Der neue Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den alten und neuen Bundesländern einheitlich bei 1.094,50 Euro.
Der neue Regelbeitrag steigt in den alten Bundesländern auf 508,45 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 431,83 Euro monatlich.
Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt in den alten und neuen Bundesländern weiterhin einheitlich 79,60 Euro monatlich.
Das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt beträgt ab dem 1. Januar 2010 vorläufig 32.003 Euro.
Der Beitragssatz beträgt das vierte Jahr in Folge auch im Jahr 2010 unverändert 19,9 Prozent.
Auch die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro bleibt 2010 für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend, damit die Rente in voller Höhe gezahlt werden kann. Wer regelmäßig mehr als monatlich 400 Euro hinzuverdient, kann je nach Höhe des Einkommens, die Rente als Teilrente erhalten.
Aus aktuellem Anlass - Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern
Immer wieder werden Rentner von vermeintlichen Mitarbeitern der Deutschen Post telefonisch unter dem Vorwand kontaktiert, sie hätten einen Rentenbescheid der BfA persönlich an der Wohnung abzugeben. Die vermeintlichen Mitarbeiter bitten um einen Termin zur Übergabe des Schreibens. Vermutlich wollen sich die Betrüger so Zutritt zu den Wohnungen der Rentner verschaffen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund - so heißt die BfA seit 2005 - stellt ausdrücklich klar, dass sie die Deutsche Post nicht beauftragt hat, die Rentenbescheide nach Terminvereinbarung persönlich zuzustellen. Die Rentenbescheide werden mit der normalen Briefpost versandt.
Quelle: deutsche-rentenversicherung-bund.de