Stimmen die Rückkaufswerte der LV mit den vereinbarten Leistungen überein?

Stimmen die Rückkaufswerte der LV mit den vereinbarten Leistungen überein?Derzeit erhalten Millionen Verbraucher in Deutschland Post von ihrer Versicherung: Die jährliche „Wertmitteilung“, in der die Entwicklung der abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherung im vergangenen Jahr aufgezeigt wird. Mit viel „Fachchinesisch“ werden dabei dem Versicherten seitenweise Informationen gegeben - nur meist mit wenig Aussagekraft. Vom „Leistungsspiegel mit zusätzlichen wichtigen Informationen über die Lebensversicherung“ ist da die Rede, die versicherten „Leistungen“, den „Stand des Anteilguthabens“, „Informationen zu Fondsentwicklung und Zusammensetzung“ bei Kapitallebensversicherungen - und natürlich die „unverbindliche Beispielsrechnung“.

Nicht von unverbindlichen Beispielsberechnungen der Lebensversicherungen blenden lassen

Im Gegensatz zu transparenten Informationen über Abschluss- und Verwaltungskosten legen die Versicherungsgesellschaften in den Jahresmitteilungen auf die unverbindlichen - d.h. rein fiktiven! - Beispielsrechnungen großen Wert. Aus gutem Grund: „Wir möchten Ihre besondere Aufmerksamkeit auf die ‚Unverbindliche Beispielsrechnung’ mit vier angenommenen verschiedenen Szenarien der Wertentwicklung lenken“, heißt es beispielsweise in Wertmitteilungsschreiben des HDI Gerling Konzerns, einem der größten Versicherer in Deutschland. Kritiker und Verbraucherschützer sehen die auf den ersten Blick rosige Beispielsrechnung mehr als „Ablenken“ von den harten Fakten des Leistungsspiegels, in dem der aktuelle Stand des Guthabens zum 31.12. eines Kalenderjahres aufgeführt ist. Hier wird auch der garantierte Rückkaufswert aufgeführt - oft sehr ernüchternd für die Versicherten, zumal in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Finanzkrise setzt der Versicherungsbranche schwer zu und mindert Gewinnbeteiligung

„Die möglichen Gesamtleistungen sind reine Fantasierechnungen. Da werden von den Versicherungen gerne bis zu 10% Wertentwicklung pro Jahr angenommen - auch in Krisenzeiten, in denen die Wirtschaft wie im vergangenen Jahr real um 5% geschrumpft ist. Das grenzt an Täuschung der Verbraucher“, sagt Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Leiter des LV-Doktor-Teams. Immer häufiger wird die Gewinnbeteiligung der Versicherten gesenkt. Jetzt, wo die Lebensversicherer immer mehr die Folgen der Finanzkrise spüren und sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Geschäftsmodell der Lebensversicherer zweifelt, sollten die Millionen Versicherten in Deutschland umso kritischer die Jahresmitteilungen überprüfen. Wer sich fragt, ob sich die abgeschlossene Lebensversicherung oder Rentenversicherung überhaupt noch lohnt, kann dies ganz einfach im Online-Check auf berechnung.proconcept.ag ermitteln.

Vergleichen Sie die tatsächlichen Gewinne mit den Gewinnversprechen bei Vertragsabschluss

„Jeder, der eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, sollte jetzt am Jahresanfang nachschauen, ob die Renditeversprechen vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Versicherungskonzern auch wirklich umgesetzt wurden“, rät Branchenexperte Jens Heidenreich und prognostiziert: „Die Zinsen werden in Zukunft noch weiter nach unten korrigiert werden müssen!“ Schließlich verringerte sich die Verzinsung der Pfandbriefe, bei einer Laufzeit von zehn Jahren, um 0,8 Prozent auf 3,7 Prozent. Die Sparanteile der Lebensversicherungskunden werden hauptsächlich in Pfandbriefen oder Staats- und Bundesanleihen angelegt. In naher Zukunft müssen die Sparer daher mit noch niedrigeren Renditen bei ihren Lebens- oder Rentenversicherungen rechnen. Wem diese Niedrigverzinsung nicht reicht, sollte jetzt über Alternativen nachdenken. Entscheidungshilfen finden sich in dem Fact-Sheet „Möglichkeiten der Beendigung einer Lebensversicherung“.

Quelle: proConcept AG

Verkaufen - die Alternative zur Kündigung

Je länger die Laufzeit einer Lebensversicherung, desto unüberschaubarer wird der persönliche finanzielle Horizont. Umso ärgerlicher, wenn plötzlicher Finanzbedarf oder andere Gründe dazu führen, dass die Lebensversicherung gekündigt werden muss, denn die Kündigung ist für Sie ein Verlustgeschäft. Die Versicherungsgesellschaften berechnen in der Regel nicht unerhebliche Stornogebühren und Abschläge. Und wenn Sie vor Ablauf von 12 Jahren kündigen, werden zudem noch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag auf die ohnehin mageren Gewinne fällig. Was wiederum bedeutet, dass Sie oftmals nicht einmal Ihre eingezahlten Beiträge in voller Höhe erstattet bekommen.

Die Alternative zur Kündigung, wenn Sie sich wirklich von Ihrer Lebensversicherung trennen müssen, ist daher der Verkauf der Police. Nicht nur, dass Sie bis zu 15% höhere Erlöse erzielen können, als bei der regulären Kündigung, es bleibt außerdem ein Todesfallschutz anteilig erhalten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Keine Stornogebühren des Versicherers
Verkauf ist in der Regel steuerfrei
Sie erzielen Sie bis zu 15% Mehrerlös gegenüber der regulären Kündigung
Ein Todesfallschutz bleibt erhalten
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung tatsächlich aufgeben wollen oder müssen, sollten Sie also unbedingt den Verkauf in Betracht ziehen - Sie profitieren in mehrfacher Hinsicht!

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