Optimale Hinterbliebenenversorgung durch Sterbegeld mit Erbrechtsberatung
Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) erweitert ihr Sterbegeld um eine Erbrechtsberatung: Mit dem neuen Sterbegeld Plus können Versicherungsnehmer und deren Hinterbliebene den Rat eines Anwalts einholen. Er gibt professionelle Auskunft in Fragen des Erbrechts - von der Erbfolge bis zum Testament.
Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung - mit Inflationsausgleich
Bei Münchens ältester Lebensversicherung können auch 90-Jährige mit den Sterbegeldlösungen für den Fall der Fälle vorsorgen. Dabei verzichtet die LV 1871 generell auf eine Gesundheitsprüfung. Nach nur sechs Monaten greift ein gestaffelter Versicherungsschutz; bei 60-Jährigen besteht bereits nach einem Jahr voller Schutz. Anfallende Überschüsse erhöhen die Versicherungsleistung und wirken als Inflationsausgleich. Bei Unfalltod entschädigt die Unfallzusatzversicherung mit der doppelten Versicherungsleistung.Quelle: Presseportal / Lebensversicherung von 1871 a. G. München
Neben der Frage nach den erbrechtlichen Folgen des Ablebens eines Menschen stellt sich heute immer mehr die Frage, wie die Kosten der Bestattung aufgebracht werden können. Bestattungsgelder der Krankenkassen gibt es heute nicht mehr. Um eine würdevolle Bestattung sicherzustellen, sind in vielen Fällen eigene Anstrengungen erforderlich.
Informieren Sie sich über die Kosten für eine Würdevolle Bestattung - sorgen Sie vor!