Beitragsrückerstattung in der PKV: Geld zurück von der Krankenversicherung

BeitragsrückerstattungGeld zurück von der privaten Krankenversicherung – wenn Sie in einem Jahr nur wenige oder gar keine Belege eingereicht haben, kann Ihnen Ihr Versicherer eine Beitragsrückerstattung gewähren. Meist handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung der Versicherer, die die Kunden dazu motivieren soll, keine Arztrechnungen einzureichen.

 

Fallen die Kosten der privaten Krankenversicherung niedriger aus als prognostiziert, gibt sie diese Überschüsse an die Kunden weiter. Konkret werden damit jene Versicherten belohnt, die in dem betreffenden Jahr wenig krank waren und somit keine Kosten verursacht haben. Und das lohnt sich richtig: PKV-Spezialist wefox verrät, dass die Private Krankenversicherung je nach Versicherer zwischen einem und sechs Monatsbeiträgen erstattet.

Beitragsrückgewähr: Garantiert oder erfolgsabhängig?

PKV-Verträge, die eine garantierte Beitragsrückerstattung vorsehen, sind selten. Die Versicherten erhalten dann eine Beitragsrückerstattung unabhängig davon, wie sich die Kosten für die Versicherung im vergangenen Jahr entwickelt haben. Der Standardfall ist eher die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. In diesem Fall gibt der Versicherer lediglich erwirtschaftete Überschüsse an seine Versicherten weiter. Für Sie bedeutet das konkret: Einen Rechtsanspruch auf die Beitragsrückgewähr gibt es in den meisten Fällen nicht. Manche Versicherer entscheiden sich alternativ auch dafür, mit den erwirtschafteten Überschüssen Beitragserhöhungen zu vermeiden.

Höhe der Beitragsrückerstattung: Prozentual oder ganze Monatsbeiträge?

In welcher Höhe die Beitragsrückerstattung gewährt wird, hängt voll und ganz vom Versicherer ab. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

Prozentual:
Der Versicherer erstattet einen prozentualen Anteil (z. B. 15 Prozent) an der gezahlten Beitragssumme.

Ganze Monatsbeiträge:
Die Erstattung erstreckt sich auf ganze Monatsbeiträge, die häufig mit der Versicherungszeit gestaffelt werden.

Pauschal:
Der Versicherer gibt einen pauschalen Betrag vor, der sich nicht an der Beitragshöhe orientiert.

Tipp:
In vielen Tarifen steigt die Beitragsrückgewähr von Jahr zu Jahr an, wenn der Versicherte keine Belege einreicht. Erhält er beispielsweise im ersten Jahr "nur" 150 Euro zurück, sind es im Folgejahr schon 250 Euro und ab dem dritten belegfreien Jahr sogar 500 Euro. Werden dann jedoch Belege eingereicht, ist hier auch ein Rückschritt möglich.

Checkliste Beitragsrückerstattung: Bekomme ich Beiträge zurück?

Ob Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung bekommen können, kommt ganz auf die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen Ihres Versicherers an. Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung erfüllen:

Waren Sie das ganze Jahr über in einem Tarif versichert, der eine Beitragsrückerstattung beinhaltet?

Unterliegen Sie der vollen Beitragspflicht?

Es besteht kein Beitragsrückstand?

Sie haben das ganze Jahr über keine oder nur sehr wenige Rechnungen eingereicht?

Tipp:
Achtung: Wenn Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten, können Sie in Ihrer Steuererklärung auch nur den um diesen Betrag verminderten Jahresbeitrag steuerlich geltend machen – auch wenn Sie im Gegenzug Rechnungen selbst gezahlt haben. So urteilte der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29. November 2017, Az. X R 3/16).

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: ©istock.com/Stadtratte


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