Corporate Health am Arbeitsplatz nach Corona

Corporate HealthSeit einigen Jahren geistert der Begriff „Corporate Health“ durch die Betriebe. Aber was beinhaltet dieser Begriff eigentlich und welche Bedeutung hat er für den eigenen Arbeitsplatz? Bekannt ist Corporate Health auch unter der Bezeichnung Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die Förderung der betrieblichen Gesundheit ist ein Vorgang, der immer häufiger und intensiver innerhalb moderner Betriebe durchgeführt werden muss. Dies gilt insbesondere nach der (vorerst) überwundenen Corona-Epidemie.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass Corporate Health alle Maßnahmen der Unternehmensführung beinhaltet, die dazu führen, dass die Mitarbeiter ihre Tätigkeit so lange wie möglich, so gesund wie möglich und so leistungsstark wie möglich durchführen können. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht damit eine Win-Win-Situation allererster Güte. Eine Einbeziehung betrieblicher Krankenversicherungen im Rahmen von Gruppenversicherungen kann dabei finanziell hilfreich sein.

Arbeitnehmer werden nach den vorhandenen demografischen Daten immer älter. Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis das Renteneintrittsalter weiter hinaufgesetzt werden muss. Angehörige bestimmter Berufsgruppen, bei weitem nicht alle, sind durchaus in der Lage auch mit 70 Jahren noch kreativ tätig zu sein. Hier ist das betriebliche Gesundheitsmanagement gefragt. Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre (auch älteren) Mitarbeiter auch zukünftig fit und gesund bleiben.

Bei den aktuellen Gefahren durch Corona und HIV sind die betrieblichen Einflussmöglichkeiten seit Aufhebung der verpflichtenden Test auf Corona und die Nichtverlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung nach dem 26.05.2022 gering, sodass nur die Eigeninitiative beim Beschäftigten verbleibt.

Corona- und HIV-Tests

Freiwillige Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) sowie Antigen-Tests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) auf eigene Kosten sind in der Regel die einzigen Mittel um sich vor Corona-Ansteckungen im Betrieb zu schützen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Liste mit Tests herausgegeben, die eine CE-Kennzeichnung tragen und damit anerkannt sind.

HIV scheint für die meisten Menschen eine überwundene Epidemie zu sein, trotzdem sind es immer noch über 2.500 Menschen, die sich in Deutschland jährlich neu infizieren. Experten schätzen die Dunkelziffer jener, die nichts von ihrer Erkrankung wissen, auf etwa über 10.000 Personen. Fast die Hälfte aller Infizierten kommt aus den Großstädten Berlin, Frankfurt am Main, München, Köln, Düsseldorf und Hamburg. Auch hier kann nur ein HIV Selbsttest Gewissheit verschaffen.

Was kann der Arbeitgeber tun?

Der Arbeitgeber kann gerade im Bereich der Gesundheitsvorsorge zusätzliche Maßnahmen zu den gesetzlichen Vorgaben durchführen. Intensive zwei- oder dreijährliche Gesundheitschecks bereits ab dem 40. Lebensjahr, und dann in kürzeren Abständen ab dem 50. Lebensjahr ist eine erfolgreich praktizierte Maßnahme.


Steuerbefreiung

Die vom Arbeitgeber gebotenen Leistungen im Rahmen des Corporate Health können in bestimmter Höhe und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden.

Laut § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bestimmte Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Maßnahmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und dass die erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielausrichtung den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V genügen, dienen.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem Kurse zur Stressvermeidung, gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen und Ernährungsberatung. Aber auch betriebsinterne Seminare zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums (Rauchen und Alkohol am Arbeitsplatz) werden gefördert.

Wichtig ist, dass die Gesundheitsförderungsmaßnahmen überwiegend im betrieblichen Interesse liegen müssen, damit sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain


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