Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung ist aufgrund der Tatsache, dass sie eine Pflichtversicherung ist, eine der am stärksten umworbenen Versicherungssparten. Jedes Jahr kann durch Kündigung bis zum 30.11. der Versicherer gewechselt werden, was zu einem Run auf die Versicherungsvergleiche und Versicherungsrechner im Internet führt. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Angebote der Versicherungsgesellschaften, neuer Tarife und Tarifkombinationen in allen Kfz-Versicherungssparten, wie, Kfz-Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung, Schutzbrief, LKW-Versicherung, Anhänger-Versicherung, Flottenversicherung, Motorradversicherung, Mofa-Versicherung, Moped-Versicherung, Motorroller-Versicherung, Caravanversicherung, Wohnwagenversicherung, Wohnmobilversicherung, Campingversicherung, Quad Versicherung und Trike Versicherung. Wir bieten Ihnen natürlich auch einen Kfz-Versicherungs-Vergleich, zu dem Sie hier gelangen.
Kfz-Versicherung - Direct Line startet im Oktober neue Kampagne "1, 2, 3"
Die Direct Line Versicherung AG startet im Oktober ihre neue Kampagne „1, 2, 3“ und zeigt, wie einfach Versichern sein kann. Die neue Außenkommunikation steht ganz im Zeichen von Einfachheit und Transparenz. Damit führt der Direktversicherer seine Maßnahmen zur stärkeren Kundenorientierung nahtlos fort.
Wichtig für die Kfz-Versicherung - Begleitendes Fahren ab 17 wird ab 2011 bundesweit eingeführt
Keine Beitrags-Zuschläge und verbesserte Anfängerkonditionen: Fahranfänger, die ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren machen, profitieren in der Kfz-Versicherung der Gothaer von Beitragsvorteilen.
Nach den erfolgreich durchgeführten Modellversuchen soll das begleitete Fahren ab 17 zum Jahresbeginn 2011 bundesweit eingeführt werden. Die Gothaer unterstützt dies ausdrücklich. „Wir erheben im Rahmen unserer bestehenden Kfz-Verträge keine Zuschläge für begleitetes Fahren.
Kfz-Versicherung kann ohne Zustimmung des Versicherten einen Schaden regulieren
Wer in einen Unfall verwickelt wird, hat kein Recht, der eigenen Versicherung zu verbieten, Schadensansprüche der Gegenseite zu regulieren. Laut ADAC kann der Versicherungsnehmer eine Regulierung nur dann verhindern, wenn es sich offensichtlich um unbegründete Ansprüche handelt, die leicht nachweisbar und ohne Weiteres abzuwehren sind.



