Die fondsgebundene Rentenversicherung

Der Grundgedanke der fondsgebundenen Rentenversicherung liegt sicherlich darin, dass man eine höhere Rendite für das angesparte oder anzusparende Rentenkapital erreichen wollte, als es mit der klassischen Rentenversicherung möglich wäre. Man traute daher den Fonds diese Verbesserung der Verzinsung zu. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist also eine Kombination aus der klassischen Rentenversicherung und einem Fonds-Sparplan. Wenn auch grundsätzlich die Vorteile beider Anlageformen kombiniert werden sollen, so sind natürlich auch die Nachteile beider Anlageformen zu betrachten. Einerseits genießen Sie die Vorteile einer privaten Rentenversicherung und partizipieren gleichzeitig an den Ertragschancen der Kapitalmärkte, andererseits sind es auch jene Kapitalmärkte, die statt der erhofften Rendite zu einem Kapitalverlust führen können. Beispiele dafür gibt es genügend. Informieren Sie sich darüber auch in unseren aktuellen Nachrichten für die Rentenversicherung.

Das System der fondsgebundenen Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung basiert auf der Kombination von Versicherungsschutz und Fondssparen. Der Versicherungsnehmer /Anleger hat die Befugnis, selbst zu entscheiden, wie die Versicherungsgesellschaft sein Geld anlegen soll. Er hat so die Chance, die Möglichkeiten des Kapitalmarktes auszunutzen und gleichzeitig das Risiko des vorzeitigen Ablebens und gegebenenfalls weitere Zusatzrisiken abzusichern.

Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung wird der Sparanteil des Versicherungsbeitrags nicht in eine sichere Anlage investiert sondern in Investmentfonds. Der Versicherungsnehmer kann dann, je nach Versicherungsgesellschaften und Vertragsart, auswählen, ob er die Beiträge in einen oder mehrere Fonds anlegen will, ja sogar in welche Fonds seine Investitionen gelangen sollen.

Nach der Ansparphase, das ist die Zeit der Beitragszahlungsdauer, kann sich der Versicherungsnehmer für eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente entscheiden. Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung kann man bei der fondsgebundenen Rentenversicherung nicht sagen, wie hoch die Rente einmal sein wird, da niemand voraussagen kann, wie sich die Fonds entwickeln werden.

Die wichtigsten Funktionen in der fondsgebundenen Rentenversicherung

Ansparphase / Aufschubzeit

In der Zeit der Ansparphase wird das Kapital entweder als Einmalzahlung oder in laufenden temporären Zahlungen aufgebracht. Mögliche Alternativen sind regelmäßige monatliche Zahlungen, Quartalszahlungen oder Jahreszahlungen (jeweils im voraus). Sonderzahlungen sind entsprechend den getroffenen Vereinbarungen in der Regel möglich. Die Ansparphase endet zum vereinbarten Zeitpunkt, der nicht der Zeitpunkt des Rentenbeginns, bzw. das Ende der Aufschubzeit, sein muss.

Anlagestrategie

Es muss nicht bei der einmal gewählten Anlagestrategie bleiben, denn bei den meisten Anbietern ist ein viermaliges jährliches Shiften oder Switchen kostenlos möglich.

Rentenwahl

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Rentenwahl. Die hauptsächlich genutzte Variante ist die Wahl einer lebenslänglichen Leibrente. Daneben kann man jedoch auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen oder eine Kombination aus den beiden Möglichkeiten, indem man sich einen Teil des Kapitals auszahlen lässt und auf den restlichen Kapitalbetrag eine entsprechend geringere lebenslange Rente erhält. Bereits nach dem Ablauf von fünf Jahren ist es meist gestattet, den Ansparbetrag in eine lebenslange Rente zu verwandeln.

Rentenhöhe

Die Höhe der Rente berechnet sich aus dem erreichten Policenwert zum Ende der Aufschubzeit. Policenwert ist der Fondswert, den man erhält, wenn man die Anzahl der Fondsanteile mit ihrem aktuellen Kurswert multipliziert.

Rentenbesteuerung

Die Erträge müssen nach der jeweiligen Auszahlungsvariante versteuert werden. Die Rentenleistungen sind nur mit dem niedrigen, gleichbleibenden Ertragsanteil zu versteuern. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird die Rentenauszahlung ab dem 60. Lebensjahr nur zu 22 Prozent versteuert, wenn die Rente erst nach dem 65.Lebensjahr ausbezahlt wird, sind es sogar nur 18 Prozent der Rente, die zu versteuern sind. Voraussetzungen für sämtliche Steuervorteile ist eine mindestens 12 jährige Laufzeit und der früheste Rentenbeginn mit dem 60. Lebensjahr. Die Abgeltungssteuer ist dann nicht fällig.

Vorzeitige Auszahlung des Sparanteils der fondsgebundenen Rentenversicherung

Die vorzeitige Auszahlung des Sparanteils der fondsgebundenen Rentenversicherung ist jederzeit unter Zahlung der Abgeltungssteuer möglich.

Risikoschutz in der fondsgebundenen Rentenversicherung

Für das Risiko des Todesfalls innerhalb der Aufschubzeit kann man entweder die Beitragsrückgewähr oder eine Mindest-Todesfallsumme wählen. Die Todesfallsumme liegt meist zwischen 10 und 100% der Beitragssumme. Beiträge zur Absicherung des Versicherungsschutzes (Risikobeiträge) werden nur dann fällig, wenn der Policenwert der fondsgebundenen Rentenversicherung kleiner als die vereinbarte Todesfallleistung ist.

Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen entweder den Policenwert oder die vereinbarte Todesfallleistung. Ausgezahlt wird der höhere Wert von beiden. Wenn man keinen Todesfallschutz gewählt hat, erhalten die Hinterbliebenen in jedem Fall den Policenwert ausgezahlt.

Bei Eintritt des Todesfalls nach Rentenbeginn wird den Bezugsberechtigten eine Versicherungsleistung ausgezahlt, die sich aus dem Policenwert zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten errechnet.

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Wie alle Versicherungen,
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Rentenversicherung nicht ohne ausreichende Information, Beratung und erst nach einem Vergleich der verschiedenen Anbieter abgeschlossen werden.
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Finanzielle Risiken der fondsgebundenen Rentenversicherung

Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es bei der fondsgebundenen Rentenversicherung keinerlei Garantien für die Höhe der zu erwartenden Rente. Der Anlageerfolg und damit verbunden die Rentenhöhe sind ausschließlich von der Entwicklung der Börsenkurse abhängig und deshalb mit erheblichen Risiken behaftet. Dazu kommt, dass aufgrund der Vertragskonstruktion das Risiko der fallenden oder steigenden Aktien allein beim Versicherungsnehmer verbleibt. Böse Zungen behaupten, dass fondsgebundene Rentenversicherungen nur ein gutes Geschäft für die Anbieter sind. Diese Rentenversicherungsprodukte haben in der Tat in der Regel doppelt so hohe Kosten, wie die klassische private Rentenversicherung.

Eine umfassende ehrliche Beratung ist offensichtlich die Ausnahme, da es viele Klagen wegen falscher Versprechen hinsichtlich der Rendite und der Sicherheit der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt und viele Versicherungsvermittler und Vermögensberater das Verlustrisiko verharmlosen, um an die üppigen Provisionen zu gelangen.

Unser Tipp zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Unser Tipp basiert auf der alten Börsenweisheit, in Risiko-Anlagen nur dann einzusteigen, wenn man den Verlust auch verkraften kann. Wer auf die zusätzliche private Rente im Alter angewiesen ist, der sollte in jedem Fall die Hände von einer fondsgebundenen Rentenversicherung weglassen. Der Finanzmarkt hat inzwischen auf die vielen negativen Vorkommnisse und die Vorwürfe aus dem Verbraucherschutz-Lager reagiert und Produkte ins Leben gerufen, die Rentengarantien beinhalten. Allerdings muss man dabei bedenken, dass jede zusätzliche Garantie logischerweise auch Kosten verursacht. Mit einer solchen Garantie kann die sowieso kostenträchtige fondsgebundenen Rentenversicherung noch kostspieliger werden. Wie die Verbraucherzentralen mitteilen, halten nicht einmal 50 Prozent aller Versicherungsnehmer bis zum Ablauf der Aufschubzeit durch, wodurch wiederum jegliche Garantien verfallen.

Zusammenfassung der Leistungen in der fondsgebundenen Rentenversicherung

Leistungen im Erlebensfall

Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalabfindung ab dem 60. Lebensjahr. Alternativ ist auch eine Teilauszahlung des Kapitals und eine Verrentung des Restkapitals möglich.

Leistungen bei Tod der versicherten Person

Tritt der Tod vor Rentenbeginn ein, erfolgt die Auszahlung des
Policenwerts und gegebenenfalls, sofern vereinbart eine versicherte Todesfallsumme. Wenn der Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlungen eintritt, wird die Rente an die Hinterbliebenen im Rahmen der vereinbarten Rentengarantiezeit (von 5-45 Jahren) weiter gezahlt.

Flexibler Rentenbeginn

Die meisten Versicherer bieten einen flexiblen Rentenbeginn an. So ist ein vorgezogener Rentenbeginn um bis zu 10 Jahre ebenso möglich, wie eine beitragsfreie Verlängerung der Aufschubphase.

Beitragszahlung und Beitragszahlungsdauer

Die Beitragszahlung erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Der monatliche Mindestbeitrag differiert bei den Anbietern, unter einem Beitrag von 25 € pro Monat sollte eine fondsgebundene Rentenversicherung jedoch nicht abgeschlossen werden. Bei Versicherungsbeginn, sowie in bestehende Verträge, können Zuzahlungen vorgenommen werden. Die Zuzahlungen sind bei vielen Anbietern ab einer Summe von 1.000 € möglich. Zudem hat man in der Regel die Möglichkeit bei laufender Beitragszahlung die Beiträge zu erhöhen oder zu reduzieren sowie eine Dynamik von Beitrag und Leistung einzuschließen. Fondsgebundene Rentenversicherungen können mit einer Einmalzahlung aufgefüllt werden, die mindestens 5.000 € betragen muss. Die Höhe der monatlichen Beiträge wirkt sich auch auf die Laufzeit der Versicherung aus. Bei einem Monatsbeitrag von 25 € ist die Mindestlaufzeit 25 Jahre, erhöht man den Monatsbeitrag auf 50 €, so beträgt die Mindestlaufzeit nur noch 18 Jahre und ab einem Monatsbeitrag von 100 € muss man mindestens eine Laufzeit von 15 Jahren vereinbaren.

Welche Fonds werden bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung genutzt?

Aktienfonds
Aktienfonds gelten allgemein als eine risikoreiche Anlage. Die Minderung des Risikos kann durch eine breite Streuung der Anlagen erreicht werden. Den durchaus gegebenen Verlustchancen stehen hohe Renditechancen gegenüber.

Rentenfonds
Weitaus geringeren Schwankungen unterliegen die Rentenfonds. Sie bestehen ausschließlich aus festverzinslichen Wertpapieren wie z. B. Pfandbriefen, Kommunalobligationen, Anleihen und Fremdwährungsanleihen.

Geldmarktfonds
Geldmarktfonds können bei sehr geringem Risiko und hoher Liquidität attraktive Erträge zerzielen. Diese Fonds investieren in Geldmarktanlagen mit sehr kurzen Laufzeiten, wozu Termin- und Festgeld sowie Geldmarktpapiere gehören. Sie dürfen maximal eine Laufzeit von 12 Monaten haben.

Immobilienfonds
Ziel eines Immobilienfonds ist es, durch Mieterträge und Wertsteigerung von Immobilien Gewinne zu erzielen, daher muss man unbedingt darauf achten, dass die im Immobilienfonds enthaltenen Gebäude auch ertragreich sind. Bei Immobilienfonds wird zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden.

Dachfonds
Dachfonds sind Wertpapierfonds, deren Fondsvermögen in andere Fonds investiert wird. Der Dachfonds erzielt durch die Vielzahl der Einzelfonds eine breitere Risikostreuung und ermöglicht dadurch bessere Gewinnmöglichkeiten.

Garantiefonds
Die Garantiefonds garantieren am Ende einer festgesetzten Laufzeit einen bestimmten Ertrag und eine dynamische Gewinnsicherung in Form der Festschreibung des an monatlichen Stichtagen während der Laufzeit erreichten höchsten Anteilswertes. Die Rendite ist bei diesen Fonds geringer, dafür hat man den Vorteil der Garantiesumme, wodurch sich der Garantiefonds besonders für die fondsgebundene Rentenversicherung eignet.

Anlagestrategie

Je nach persönlicher Anlegermentalität stehen den Versicherungsnehmern unterschiedliche Anlagestrategien zur Verfügung. Nachstehend einige mögliche Anlagestrategien am Beispiel der R+V Versicherungen.

R+V-Elegance
Für ertragsorientierte Anleger, denen es auf eine stetige Wertentwicklung bei nur moderaten Schwankungen ankommt.
Investition zu 30 % in Anteilen des Aktienfonds "R+V-Kurs" und zu 70 % in Anteilen des Rentenfonds "R+V-Zins"

R+V-Balance
Für Anleger, die ein ausgeglichenes Verhältnis ihrer persönlichen Vermögensanlage im Auge haben. Sie sind sowohl an stetigen Zinseinnahmen als auch an Kurschancen interessiert und nehmen dabei Wertschwankungen in Kauf.
Investition zu 50 % in Anteilen des Aktienfonds "R+V-Kurs" und zu 50 % in Anteilen des Rentenfonds "R+V-Zins".

R+V-Avantgarde
Für substanzwert- und wachstumsorientierte Anleger. Sie sind überwiegend an Kursgewinnen interessiert und lassen sich von höheren Schwankungen an der Börse nicht nachhaltig beeindrucken.
Investition zu 70 % in Anteilen des Aktienfonds "R+V-Kurs" und zu 30 % in Anteilen des Rentenfonds "R+V-Zins"

R+V-Exclusive
Für risikoerfahrene Anleger, die langfristig überdurchschnittliche Performanceerfolge anstreben und dafür bewusst das hohe Risiko am Aktienmarkt tragen. Sie rechnen während der gesamten Anlagezeit immer wieder mit Kursrückgängen.
Investition zu 100 % in Anteilen des Aktienfonds "R+V-Kurs".

R+V-Konservativ
Für sicherheitsorientierte Anleger, die ihr Kapital so sicher wie möglich anlegen möchten. Die Geldanlage soll sich kontinuierlich entwickeln – Kursschwankungen oder Kursrückgänge sollten sich nur geringfügig auf das Kapital auswirken.
Investition zu 100 % in Anteilen des Rentenfonds "R+V-Zins".

Quelle für die Anlagestrategien: R+V Versicherungen

Anlagemanagement

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, selbst die Fonds auszuwählen und maximal viermal im Jahr durch switchen und swiften eine Änderung der Zusammensetzung des Portfolios vorzunehmen. Diese Tätigkeit setzt jedoch eine genaue Kenntnis der Materie voraus.

Meist wird seitens der Versicherungsgesellschaften ein sehr professionelles Anlagemanagement betrieben. Möchte man allerdings selbst nicht die Entscheidung über die Auswahl der Fonds treffen, kann man sich auch für eine sogenannte "gemanagte" fondsgebundene Rentenversicherung entscheiden. Ihnen werden dann einige Anlagevarianten zur Auswahl angeboten, die von konservativ bis hin zu hoch spekulativ ausgestattet sein können.

Aufsicht und Zertifizierung durch BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht alle Anbieter von fondsgebundenen Rentenversicherungen und sorgt so dafür, dass die Versicherer ihre Versprechen auch erfüllen können. Wenn es sich bei der fondsgebundenen Rentenversicherung um eine Anlage aus der Basisversorgung oder der Zusatzversorgung handelt, muss die Rentenversicherung von der BaFin zertifiziert sein, damit die steuerlichen Vorteile gewährt werden können..

Vergleich und Angebote für eine fondsgebundene Rentenversicherung

Wie alle Versicherungen, insbesondere solche, von denen wichtige Entscheidungen für die Zukunft abhängen, sollte auch die fondsgebundene Rentenversicherung nicht ohne ausreichende Information, Beratung und erst nach einem Vergleich der verschiedenen Anbieter abgeschlossen werden. Wir bieten Ihnen einen unabhängigen und objektiven Vergleich der privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen an.

Da es sich hierbei um eine sehr folgenschwere Entscheidung für Ihre Altersvorsorge handelt, empfehlen wir Ihnen auch eine ausführliche persönliche Beratung eines nicht gesellschaftsgebundenen Versicherungsexperten. Nachstehend können Sie eine solche Beratung für eine fondsgebundene Rentenversicherung kostenlos anfordern!

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