Private Rentenversicherung
Die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung ist mittlerweile so prekär, dass selbst die glühendsten Verfechter der staatlichen Versorgung „die Renten sind sicher“ (Exsozialminister Blüm) einräumen müssen, das zukünftig eine akzeptable Altersvorsorge ohne private Rentenversicherung nicht mehr möglich ist. Aber woher kommt das Geld dafür? Bei realistischer Einschätzung ist für die Mehrheit der Bevölkerung der Aufbau einer Altersvorsorge nur über Konsumverzicht möglich. Welche Auswirkungen ein Konsumverzicht auf Konjunktur und Arbeitsplätze hat, ist hinlänglich bekannt. Trotzdem gibt es für den Einzelnen keine Alternative, wenn er im Alter gut versorgt leben will.
In einem Alter, das immer länger dauert, denn die durchschnittliche Lebenserwartung wächst von Jahr zu Jahr. Hatte im Jahre 1950 der deutsche Mann bei Erreichen des Rentenalters von 65 Jahren noch eine Restlebenserwartung von weniger als dreizehn Jahren, die deutsche Frau von weniger als 14 Jahren, so hat sich das Bild entscheidend geändert, denn der deutsche Mann hat jetzt mit 65 Jahren noch eine restliche Lebenserwartung von über 16 Jahren, die deutsche Frau von fast 20 Jahren. Bedingt durch den medizinischen Fortschritt ist die Tendenz weiter überproportional ansteigend. Diese Situation ist für die Rentenversicherung zu einem demografischen Problem geworden. Das Ergebnis findet man in der sogenannten Rentenlücke, die in absehbarer Zeit immer größer werden wird.
Die private Rentenversicherung als Lückenbüßer für die Rentenlücke
Was ist denn eigentlich mit dem Ausdruck Rentenlücke gemeint? Als Rentenlücke wird allgemein die Differenz zwischen dem Netto-Einkommen vor Rentenbezug und dem Einkommen aus der gesetzlichen Rente bei Rentenbezug bezeichnet. Das Dilemma, das sich aus der demografischen Entwicklung ergibt, wirkt sich so aus, dass die Zahl derer, die in die Rentenkasse einzahlen sinkt, während eine immer höhere Zahl derer, die Rente beziehen, wächst. Gleichzeitig verlängert sich die Dauer des Rentenbezuges aufgrund besserer medizinischer Versorgung permanent. Durch die oben geschilderte demografische Entwicklung wächst die Rentenlücke immer weiter an und damit nimmt der Bedarf an privater Vorsorge durch eine private Rentenversicherung zu, sei es als individuelle Absicherung oder als Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV).Heute handeln, um im Alter gut versorgt zu sein
Es liegt in der Natur der Sache, dass man mit gleichen finanziellen Mitteln eine bessere Versorgung erreicht, wenn man früher mit entsprechenden Maßnahmen für eine private Rentenversicherung beginnt. Es ist jedoch nicht ganz einfach, junge Menschen, die konsumfreudig sind und eher an Urlaub und Freizeitgestaltung denken, für die Abzweigung finanzieller Mittel zum Zwecke des Aufbaus einer privaten Rentenversicherung zu gewinnen.Wenn man jedoch früh mit dem Sparen zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnt, ist man auch früh daran gewöhnt, einen Teil seines Einkommens dafür auszugeben. Wenn dieser prozentuale Anteil am gesamten Einkommen gleichbleibend, also auch bei positiver Einkommensentwicklung, eingesetzt wird, wird sich auch die Höhe der privaten Rente entsprechend der Einkommenssituation verbessern.
Eine private Rentenversicherung wird über Jahrzehnte aufgebaut
Eine private Rentenversicherung, die langfristig geplant und durchgeführt wird, bindet den Versicherungsnehmer über Jahrzehnte hinweg an die einmal gewählte Versicherungsgesellschaft. Das der privaten Rentenversicherung zugeführte Geld sollte tatsächlich übrig sein und nicht aus unregelmäßigen Einnahmen bestritten werden, denn wer vor dem Rentenbeginn auf das angesparte Geld zurückgreifen will, der muss erhebliche Einbußen in Kauf nehmen. Es ist zu beachten, dass statistisch gesehen über 60 Prozent aller privaten Rentenversicherungen nicht bis zur Rentenzahlung durchgehalten werden. Den meisten Versicherungsnehmern ist dann auch nicht bekannt, wie hoch die Verluste aus ihrem Engagement sind. Welche Möglichkeiten es zum Aufbau der privaten Altersvorsorge gibt, wird im „Drei Schichten Modell“ deutlich.Drei Schichten Modell und Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
Die Bundesregierung hat mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) versucht, verschiedene gesetzliche Vorschriften zusammenzufassen und neu zu organisieren und orientieren. Entgegen den bis dahin geltenden Vorschriften stellt das neue Gesetz nun auf ein sogenanntes „Drei Schichten Modell“ ab, dessen steuerliche Förderung innerhalb der drei Schichten unterschiedlich gehandhabt wird.Zur ersten Schicht gehört die Basisversorgung mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungswerken und als private Rentenversicherung die Rürup-Rente. Die zweite Schicht schließt die Versorgung mit Zusatzrenten wie die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) und die Riester Rente ein. In der dritten Schicht findet man sonstige Kapitalanlageprodukte, die zwar der Altersvorsorge dienen, aber keinerlei steuerliche Förderung erhalten.
Das Gesetz, wie auch das „Drei Schichten Modell“ ist ein reines Steuerpaket. Kernpunkt der Reform ist die Steuerfreistellung der Versicherungsbeiträge, die zu den Produkten der 1. und 2. Schicht geleistet werden und die nachgelagerte Besteuerung der Versicherungsleistungen. Zur Schonung des Bundeshaushalts und um Benachteiligungen (Doppelbesteuerung) zu vermeiden, wurden umfangreiche Übergangsregelungen festgesetzt.
Leistungen der privaten Rentenversicherung
In der privaten Rentenversicherung sind den Gestaltungsmöglichkeiten für eine optimale Versorgung kaum Grenzen gesetzt. Man kann für seine Rentenversicherung bei Fälligkeit die Zahlung einer lebenslangen Leibrente oder einer einmaligen Kapitalabfindung erhalten. Man kann eine gleichbleibende oder dynamische, sinkende oder steigende Rentenhöhe vereinbaren. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten für die private Rentenversicherung sind eine verkürzte Beitragszahlungsdauer und eine Rentengarantiezeit, wodurch die Rente für einen vereinbarten Zeitraum vererbt werden kann. Die zusätzliche Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsminderungsrente, eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine Witwenrente kann den Versicherungsschutz abrunden. Besondere Regeln gelten für die Rürup Rente, die Riester Rente und eine fondsgebundene Rentenversicherung.Rürup Rente
Die Rürup Rente ist eine Form der privaten Rentenversicherung, die nach dem Vorsitzenden der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen, Bert Rürup, benannt wurde. Die korrekte Bezeichnung für diese Rentenform ist Basisrente. Sie gehört innerhalb des „Drei Schichten Modells“ in die erste Schicht. Diese Basisversicherung ist als private Rentenversicherung mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Rürup Rente kann, um seine steuerlichen Vorteile nicht zu verlieren, nicht mit einem Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn ausgestattet werden. Das durch die Ansparung im Rentenversicherungs-Vertrag bei Rentenbezug vorhandene Kapital kann ausschließlich in Form einer Rente ausgezahlt werden.Riester-Rente
Die Riester Rente wurde nach dem ehemaligen Minister für Arbeit Sozialordnung, Walter Riester, benannt. Sie ist eine Zusatzrente, die im „Drei Schichten Modell“ in die zweite Schicht gehört. Die finanziellen Vorteile dieser Rentenform sind darin zu finden, dass einerseits eine Altersvorsorgezulage auf Versicherungsbeiträge zum Riester Renten Vertrag bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt werden und dass auch ein Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuer möglich ist. Die Altersvorsorgezulage wird nur gewährt, wenn der Riester Renten Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert ist. Eine weitere Einschränkung gibt es hinsichtlich des zulagenberechtigten Personenkreises. Selbständige sind von den Vergünstigungen ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Rürup Rente ist bei Rentenbeginn eine Teilauszahlung in Höhe von maximal 3o% des angesparten Kapitals steuer- und zulagenunschädlich möglich.Fondsgebundene Rentenversicherung
In einer fondsgebundenen Rentenversicherung finden sich Elemente einer Versicherung und eines Fonds-Sparplans wieder. Der Versicherungsnehmer entscheidet, wie die Versicherungsgesellschaft sein Geld in Fonds anlegen soll. Er kann die Chancen des Kapitalmarkts in seine Rentenplanung einbeziehen und gleichzeitig das Todesfallrisiko absichern. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung kann bei der fondsgebundenen Rentenversicherung die Rentenhöhe bei Eintritt des Rentenbeginns nicht garantiert werden. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der Sparanteil der Rentenversicherung nicht in sichere Kapitalanlagen investiert wird, sondern in Investmentfonds. Diese Investmentfonds können, je nach Risikobereitschaft von konservativ bis höchst spekulativ angelegt sein.Welche Rentenformen stehen zur Verfügung?
Die Ausgestaltung der privaten Rentenversicherung ist dem persönlichen individuellen Ansprüchen des Versicherungsnehmers überlassen. Die wichtigsten Instrumente, seinen Einfluss geltend zu machen, liegen in den Vereinbarungen über die Aufschubzeit, ein Kapitalwahlrecht, eine Rentengarantiezeit, die Vereinbarung einer Rentendynamik und im Abschluß einer Sofortrente.Die Aufschubzeit
Die Aufschubzeit ist in der privaten Rentenversicherung der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn, meist der Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung und dem Beginn der Rentenzahlung. Dieser Zeitraum muss nicht zwangsläufig auch die Beitragszahlungsdauer sein, denn man kann auch mit einer verkürzten Beitragszahlungsdauer agieren. Beispiel: Versicherungsbeginn im Alter 20, Beitragszahlungsdauer 30 Jahre, Rentenbeginn im Alter 65 Jahre.Das Kapitalwahlrecht
Wenn man in recht jungen Jahren einen Vertrag über eine private Rentenversicherung abschließt sollte man auf jeden Fall eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag schließen, die einem das Recht gibt, bei Rentenbeginn statt der Rentenzahlung auch eine Kapitalabfindung in vorher bestimmter Höhe zu wählen. Es gibt Untersuchungen, die besagen, dass eine echte Rendite in der privaten Rentenversicherung erst gegeben ist, wenn der Rentner ein Alter von annähernd 90 Jahren erreicht.Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit ist eine Vertragsvariante, bei der bei vorzeitigem Ableben des Rentenempfängers den Hinterbliebenen für eine vorher vereinbarte Zeit die Rentenzahlung gewährleistet oder bei der von vornherein nur eine bestimmte Zeit lang (z.B. 10 oder 15 Jahre) die Rente gezahlt wird. Bei Zugrundelegung der o.gen. durchschnittlichen Lebenserwartung ist heute eine 15jährige Garantiezeit das Minimum.Rentendynamik
Ursprungsgedanke der Rentendynamik war es, die eigene positive Einkommensentwicklung und damit auch die gestiegenen Ansprüche im Alter an die private Rentenversicherung anzupassen. Diese Entwicklung jährlich nachzuvollziehen und anzupassen ist aufwendig, weshalb man eine automatische Anpassung eingeführt hat, die einen bestimmten festen prozentualen Erhöhungssatz für Beitrag oder Rentenhöhe beinhaltet, der aber auch an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt sein kann.Sofortrente
Die Rentenform der Sofortrente wird häufig eingesetzt, wenn man eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt oder ansonsten über eine größere Summe verfügt, die an die Rentenversicherung gezahlt werden kann. Die Rentenversicherungsgesellschaft bietet dann je nach Lebensalter und Geschlecht eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Rente für den eingezahlten Betrag an. Eine Sofortrente rentiert sich nur ab einer gewissen Einzahlungssumme, die Versicherer haben diesbezüglich auch entsprechende Mindestsummen, die einzuzahlen sind.Die Art der Überschussbeteiligung ist entscheidend für die Höhe der privaten Rente
Bei den deutschen Rentenversicherern gibt es in der Regel vier Möglichkeiten der Überschussbeteiligung. Es sind dies die Beitragsverrechnung, das Bonussystem, die Fondsanlage und die verzinsliche Ansammlung der Überschüsse. Manche Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden an, selbst die Auswahl der Überschussbeteiligung vorzunehmen.Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet. Der zu zahlende Versicherungsbeitrag wird dadurch bei gleichbleibender Versicherungssumme, bzw. Rente, niedriger.
Das Bonussystem ist so gestaltet, dass die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung, den Bonus, verwendet werden. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die ursprünglich vereinbarte Rente.
Die Fondsanlage der Überschüsse wird in verschiedenen Varianten angeboten. Grundsätzlich sollte man selbst über den Fondsmix entscheiden können und auch während der Vertragslaufzeit auf ein anderes Überschussbeteiligungs-System wechseln können. Mit Rentenbeginn wird das Guthaben entsprechend der Hauptversicherung als Rente ausgezahlt.
Die klassische Überschussbeteiligung ist die verzinslichen Ansammlung der Überschüsse Die Überschüsse werden auf einem Konto verzinslich angesammelt. Mit Rentenbeginn wird das Guthaben zusätzlich zur Hauptversicherung als Rente oder als Kapitalauszahlung ausgezahlt.
Welche Beiträge sind für eine private Rentenversicherung aufzubringen?
Wie bereits oben erwähnt ist es logisch, dass bei einem jüngeren Eintrittsalter für die gleiche Rente geringe Beiträge einzuzahlen sind, als bei einem älteren Eintrittsalter.
Als Richtschnur für eine lebenslange Rente in Höhe von 500 € monatlich ab dem 65.Lebensjahr kann man unter vorsichtiger Einbeziehung der nicht garantierten Überschussbeteiligung von folgenden Beiträgen ausgehen:
Eintrittsalter | Frau | Mann |
20 | 60 € | 56 € |
30 | 100 € | 93 € |
40 | 186 € | 171 € |
50 | 400 € | 368 € |
Zäumt man das Pferd von der anderen Seite auf, so kann man für einen Monatsbeitrag von 50 € folgende monatliche Rentenbeträge erwarten:
Eintrittsalter | Frau | Mann |
20 | 415 € | 446 € |
30 | 243 € | 263 € |
40 | 131 € | 144 € |
50 | 60 € | 67 € |
Die Altersstruktur der Versicherten ist bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich, daher sind auch erhebliche Beitragsunterschiede in den einzelnen Rentenversicherungszweigen der privaten Rentenversicherung möglich. Mit einem Versicherungsvergleich sind Sie immer auf der richtigen Seite.
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