Annexvermittler

Annexvermittler / nebenberuflicher Versicherungsvermittler

Eine in der Versicherungswirtschaft durchaus lange geübte Praxis ist die Versicherungsvermittlung durch nebenberufliche Vermittler. Im Behördendeutsch werden diese Vermittler auch Annexvermittler genannt. Diese Annexvermittler werden bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten gemäß der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV) unterschiedlich behandelt. Für sie besteht grundsätzlich weder eine Erlaubnis- noch eine Registrierungspflicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gibt drei Gruppen von Annexvermittlern

Gruppe 1

In diese Gruppe der Annexvermittler gehören alle Versicherungsvermittler, die ausschließlich Versicherungsverträge vermitteln, für die nur Kenntnisse der einen, mit dem Verkaufsprodukt zusammen angebotenen Versicherungsart erforderlich sind
und
es sich nicht um Lebensversicherungen oder Versicherungen zur Abdeckung von Haftpflichtrisiken handelt
und
die Versicherung eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung darstellt und entweder das Risiko eines Defekts, eines Verlusts oder einer Beschädigung von Gütern abdeckt
oder
die Beschädigung, den Verlust von Gepäck oder andere Risiken im Zusammenhang mit einer bei dem Gewerbetreibenden gebuchten Reise, einschließlich Haftpflicht- oder Unfallversicherungsrisiken,
sofern
die Deckung zusätzlich zur Hauptversicherungsdeckung (Reiseversicherung) für Risiken im Zusammenhang mit der Reise gewährt wird
und
die Jahresprämie einen Betrag von 500 € nicht übersteigt
und
die Gesamtlaufzeit des Versicherungsvertrages nicht mehr als fünf Jahre beträgt.

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.

Die Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG müssen nicht eingehalten werden.

Gruppe 2:

Diese Gruppe ist ausschließlich für Bausparkassen und Bausparvermittler eingerichtet. Sie gilt für die Bausparkasse selbst oder für Vermittler, die von einer Bausparkasse beauftragt wurden, wenn sie ausschließlich Bausparern als Bestandteile der Bausparverträge Versicherungen im Rahmen eines Kollektivvertrages vermitteln, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Rückzahlungsforderungen der Bausparkasse aus gewährten Darlehen abzusichern. Die Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG sind einzuhalten.

Gruppe 3:

Die Gruppe 3 betrifft Annexvermittler, die als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen Restschuldversicherungen vermitteln, deren Jahresprämie den Betrag von 500 € nicht übersteigt. Die Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG sind einzuhalten.

Berufsbezeichnung und beispielhafte Tätigkeiten eines Annexvermittlers

Annexvermittler, nebenberuflicher Vermittler

Beispiele:

  • Kreditvermittler (Arbeitslosigkeitsversicherung, Restschuldversicherung)
  • Optiker (Kaskoversicherung für Brillen)
  • Reifenhändler (Reifenversicherung)
  • Versandhandel (Garantieversicherung)
  • Einzelhandel (Gewährleistungsversicherung)
  • Elektrohändler (Reparaturversicherung)
  • Fahrradhändler (Unfall- und Diebstahlversicherung)
  • Reisebüro (Reiseversicherungen)

Rechtliche Voraussetzungen zur Ausübung der Vermittlertätigkeit

Rechtsgrundlagen für die Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Annexvermittler finden sich in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) und bezüglich der Informations- und Dokumentationspflichten in § 42b ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG gelten auch für Annexvermittler, mit Ausnahme der in der Gruppe 1 benannten Vermittler.

Behördliche Voraussetzungen zur Ausübung der Vermittlertätigkeit

Solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf es keinerlei behördlicher Genehmigungen oder Voraussetzungen, um als Annexvermittler tätig sein zu können.

Vergütungssystem für Annexvermittler

Der nebenberufliche Versicherungsvermittler (Annexvermittler) wird durch Provisionen, die er von der Versicherungsgesellschaft erhält, bezahlt. Die Höhe der Vergütung ist in den meisten Fällen vom Umsatzvolumen, das der Annexvermittler für die Versicherung erreicht, abhängig.


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