Berufsverbände der Versicherungsvertreter

Die Berufsverbände und beruflichen Organisationen der Versicherungsvertreter sind teilweise schon seit geraumer Zeit für ihre Mitglieder tätig. Die älteste Organisation ist dabei wohl der VDVM, der bereits vor über 90 Jahren gegründet wurde. In die Reihe der Berufsverbände wurde hier der AVAD aufgenommen, der kein Verband im Sinne der Definition ist, der aber aufgrund seiner Funktion und Datenspeicherung für alle Vermittler im deutschen Versicherungswesen hier mit behandelt wird.

AVAD

Die "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) dient dem Ziel, nur vertrauenswürdigen Personen Zugang zum Versicherungsaußendienst bei Versicherungsgesellschaften und Versicherungsmaklern zu gewähren. Sie fungiert als eine Art „Schufa“ für die Versicherungsbranche.

Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Der BVK ist eine der größten Interessenvertretungen der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa, er hat sich für eine EU-weite Regulierung der Versicherungsvermittlung eingesetzt, um dem Verbraucher eine qualitativ hochwertige Beratung durch qualifizierte Versicherungsvermittler zu garantieren. Im Vordergrund der Beratung und der Vermittlung sollen dabei die Bedürfnisse des Kunden stehen, die vom Versicherungsvermittler durch einen strukturierten Beratungsprozess erarbeitet werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden soll ebenso berücksichtigt werden, wie seine Anlage- und Absicherungsziele.

Bundesverband Finanzplaner (BFP)

Nach den Richtlinien des Bundesverbandes der Finanzplaner müssen seriöse Finanzplaner über fundierte Fachkenntnisse im Bereich ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen. Als unteren Standard für eine spartenübergreifende Finanzplanung im privaten Haushalt setzt der Bundesverband Finanzplaner den Abschluss zum “Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)” voraus.

Diese Ausbildung ist für die Beratung über Standardprodukte des privaten Haushaltes ausreichend. Zu den Standardprodukten gehören im wesentlichen private Sach- und Personenversicherungen, wie Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Kfz-Versicherungen sowie Unfall-, Kranken-, Lebens-, Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB)

Der BVVB ist die berufsständische Vereinigung der Versicherungsberater. Versicherungsberater sind Rechtsberater. Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK erhalten hat. Versicherungsberater beraten bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, suchen die günstigsten Versicherungsgesellschaften und bieten Unterstützung und Hilfe im Schadenfall. Versicherungsberater dürfen von den Versicherern keine Provision erhalten, sie werden vom Versicherungsnehmer durch ein vereinbartes Honorar bezahlt. In Deutschland gibt es z.Zt. rund 170 von der IHK zugelassene Versicherungsberater. Die Honorarsätze schwanken zwischen 90 und 180 Euro pro Stunde.

Verband deutscher Versicherungsmakler (VDVM)

Der VDVM ist der führende Interessenverband für Versicherungsmakler in Deutschland. Der Verband wurde bereits 1918 gegründet und vertritt heute über 600 Versicherungsmakler mit insgesamt mehr als 12.000 Mitarbeitern. Als traditionsbewusster und zugleich zukunftsorientierter Berufsverband sieht der VDVM seine Ziele darin, die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder konsequent zu vertreten, ihre gewerblichen Interessen zu fördern und den Vorstellungen des VDVM vom Berufsbild des qualifizierten Versicherungsmaklers allgemeine Anerkennung zu verschaffen.

Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (BMVF)

Der BMVF e.V. versteht sich als Repräsentant der mittelständischen Versicherungs- und Finanzmakler in der Öffentlichkeit und vertritt deren Interessen insbesondere gegenüber Versicherungsunternehmen und den politischen Entscheidungsgremien. Im BMVF können Versicherungsmakler nach § 93 HGB Mitglieder werden. Die Möglichkeit besteht sowohl für den Geschäftsinhaber selbst, als auch für Handelsvertreter. Zur Aufnahme werden neben der Vermittlerregister-Nummer auch ein Handelsregister-Auszug und gegebenenfalls die Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung benötigt.

INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V.

Die IGVM macht sich stark für die von ihr vertretenen Makler und die deutschen Versicherungsmakler insgesamt. Sie fordert die Schaffung eines eigenständigen Maklergesetzes mit festgelegten Kernpunkten, die für 'zugelassene' Versicherungsmakler gelten sollen, die Schaffung eines Ausbildungsberufes Versicherungsmakler, die Nutzung einheitlicher Qualitätsstandards bezüglich Risikoanalyse, Vermittlungsvorgang und Schadensbetreuung und die Festigung des Berufsbildes eines Versicherungsmaklers als eines auf der Seite seiner Mandanten stehenden, unabhängigen Beraters und Vermittlers, im Gegensatz zum Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsgesellschaften.

 

TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich