BG Bau mahnt Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Baumaschinen an

BG Bau mahnt Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Baumaschinen anImmer wieder erleiden Beschäftigte, die in der Nähe von Baumaschinen arbeiten, Unfälle indem sie angefahren oder überrollt werden, weil sie vom Maschinenführer nicht wahrgenommen werden. Wichtigster Grund: Baumaschinen haben tote Winkel, die vom Fahrerplatz aus nicht eingesehen werden können. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Sicherheitsstandards eingehalten würden, so die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Zudem will die BG BAU mit ihrer Aktion "Sehen und gesehen werden" im Rahmen der Kampagne "Risiko raus" Anreize geben, damit die Unternehmen Baumaschinen mit technischen Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht ausstatten.

Durch bessere Organisation der Baustellen Gefahrenherde vermeiden

Jedes Jahr geschehen in der Bauwirtschaft über 12.000 oft schwere Unfälle bei denen Baumaschinen und Geräte für Erdbewegungen und Straßenbau sowie Kraftfahrzeuge beteiligt sind. Allein im Jahr 2008 starben dabei 27 Menschen. Die Berufsgenossenschaft BG Bau als zuständige Unfallversicherung will diese Zahlen nicht einfach so hinnehmen. Maschinen- oder Geräteführer können auf Beschäftigte in ihrem Umfeld nur richtig reagieren, wenn sie diese auch sehen können. Arbeiter ohne Warnkleidung sind oft schwer zu erkennen. Zudem behindern tote Winkel das Sichtfeld erheblich. Dazu kommt, dass beispielsweise Radlader, Planierraupen und Walzen während der Arbeit zu 40 bis 50 Prozent rückwärts fahren. Daher nehmen Fahrer, die sich auf den Arbeitsablauf konzentrieren müssen, in der Nähe arbeitende Personen oft nicht wahr.

Deswegen empfehlen die Fachleute der BG BAU den Unternehmen zu prüfen, ob sich Gefahrenlagen durch eine bessere Organisation der Baustelle vermeiden lassen. Den Beschäftigten in der Nähe von Baumaschinen möchte die BG BAU nahe bringen, wie wichtig der Blickkontakt mit dem Maschinenführer ist. Dieser muss sich allerdings seiner Verantwortung auch bewusst sein und vor den Fahrbewegungen genau hinschauen.

BG Bau will Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen deutlicher machen

Das Anliegen der BG BAU ist es jedoch vor allem, Maßnahmen zur Unfallverhütung deutlicher zu machen: So sind die Betriebe bei einer Einschränkung der Sicht verpflichtet, Hilfsvorrichtungen wie Spiegel oder Kamera-Monitorsysteme an der Maschine anzubringen. Nach der ISO 5006 soll selbst ein leicht gebückter Mensch mit einer Höhe von 1,5 Metern, der nur einen Meter entfernt arbeitet, zu sehen sein. Akustische Warnsignale allein sind nach den Erfahrungen der BG BAU nicht ausreichend, weil beim Einsatz mehrerer Baumaschinen keine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Die Kamera am Heck eines Baggers überträgt das sonst nicht einsehbare Umfeld auf einen Monitor in der Fahrerkabine. Durch eine einfache technische Erweiterung, durch Drehsitze, kann zudem das Sichtfeld an Walzen bis zu 180 Grad erweitert werden. So blickt der Maschinenführer auch beim Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung.

Mit ihrer Aktion möchte die BG BAU erreichen, dass die Betriebe ihre Baumaschinen mit Drehsitzen und Kamera-Monitor-Systemen ausrüsten Näheres entnehmen Sie bitte dem Internet: sehen-und-gesehen-werden.de. Darüber hinaus hat die BG BAU einen Flyer „10 Tipps zur Unfallverhütung beim Einsatz von Baumaschinen“ sowie verschiedene Plakate aufgelegt, die von Baubetrieben unter E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos angefordert werden können.

Quelle:  BG Bau Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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