Die gesetzliche Unfallversicherung leistet auch bei beruflichen Einsätzen im Ausland

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet auch bei beruflichen Einsätzen im AuslandArbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
 Wer sich beruflich bedingt in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet aufhält und deshalb besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, kann darüber hinaus gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.

Besondere Bestimmungen für die Unfallversicherung im Ausland beachten!

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet ist. Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den ca. 650.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Gewerbezweigen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de

Quelle: VBG / Verwaltungsberufsgenossenschaft


Mehr zum Thema Unfallversicherung

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung – die VBG ist die mitgliederstärkste Unfallversicherung

IMAGE Mit den konstituierenden Sitzungen des Vorstands und der Vertreterversammlung ist die Fusion der gesetzlichen Unfallversicherung VBG und der...

Weiterlesen...

Aktuelle Ausgabe von öko-Test vergibt an Helvetia Unfallversicherung Höchstwertung

IMAGE Schneefall, vereiste Straßen und Gehwege, schlechte Sicht – im Winter steigt das Risiko, Opfer eines Unfalls zu werden. Pünktlich zur kalten...

Weiterlesen...

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale gilt nicht gleichzeitig für die Unfallversicherung

IMAGE Wer einen Minijobber beschäftigt, muss diesen zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen...

Weiterlesen...

TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich