Wie kann man das neue iPad versichern?

iPad in der Hausratversicherung
Wird das iPad zu Hause durch Feuer, auslaufendes Leitungswasser oder Sturm beschädigt, greift die Hausratversicherung. Dabei ist es wichtig zu wissen, ob der Versicherungs-Vertrag tatsächlich den Neuwert und nicht nur den Zeitwert ersetzt. Der Neuwert ist die Summe, die man benötigt, um beschädigte Sachen neu erwerben zu können. Bei größeren Anschaffungen ist es daher unerlässlich, die Versicherungssumme unbedingt dem tatsächlichen Neuwert des Hausrates anzupassen. Andernfalls muss im Totalschadenfall wie z.B. einem Wohnungsbrand mit finanziellen Einbußen bei der Entschädigung gerechnet werden. Beträgt die Versicherungssumme 20.000 Euro, obwohl der Hausrat eigentlich das Doppelte wert ist, ersetzt der Versicherer im Schadenfall auch nur die Hälfte der Neuanschaffung.iPad im Urlaub
In der Urlaubszeit haben Diebe Hochkonjunktur. Überfüllte Briefkästen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter "Wir sind im Urlaub!" fordern Einbrecher geradezu auf, Wertvolles, wie z.B. das iPad, aus dem Haus zu tragen. Fest verschlossene Fenster und Türen, Nachbarn, die nach dem Rechten sehen sowie Zeitschaltuhren für Lampen machen es Dieben schwer. Falls trotz aller Sicherheitsvorkehrungen doch eingebrochen wird, sollte man dies erst der Polizei und dann der Hausratversicherung unbedingt melden. Diese kommt für den Schaden auf.Mit dem iPad unterwegs
Wer das iPad viel unterwegs nutzt, sollte über eine Reiseversicherung nachdenken. Kommt das iPad z. B. durch Diebstahl oder räuberische Erpressung abhanden, zahlt die Reisegepäckversicherung eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 250 Euro. Dies ist immerhin der halbe Einkaufspreis des iPads. Bei Einbruchdiebstahl, z.B. aus dem Hotelzimmer, gibt es über die Hausratversicherung den kompletten Neupreis zurück.Es wird dringend empfohlen, das iPad nicht im abgestellten, unbeaufsichtigten Fahrzeug liegen zu lassen. Dies fordert Diebe geradezu zum Einbruch heraus und bedeutet anschließend eine Menge Ärger und Schriftverkehr. Und: Wer grob fahrlässig handelt, muss eventuell mit Einbußen bei der Rückerstattung rechnen.
Schaden durch andere
Sollte das iPad von einem Dritten beschädigt werden, weil er zum Beispiel aus Versehen Rotwein darüber gegossen hat, springt dessen Haftpflichtversicherung ein, sofern er eine besitzt.Quelle: Brokerchannel / Allianz