Nicht jeder Privathaftpflicht-Schutz leistet auch bei Gefälligkeitsschäden

Schutz vor Gefälligkeitsschäden vereinbaren
Wenn beispielsweise bei der gut gemeinten Umzugshilfe etwas zu Bruch geht oder beim Blumengießen ein Wasserschaden entsteht, stellt sich schnell die Frage: Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen? Wer sich als Verursacher des Schadens auf seine private Haftpflichtversicherung verlässt, könnte unter Umständen enttäuscht werden - der Schutz vor Gefälligkeitsschäden ist nämlich nicht in jedem Vertrag enthalten. Zwar schützt in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung, indem sie den unberechtigten Schadenersatzanspruch ablehnt und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzt; dem Freundschafts- oder Nachbarschaftsverhältnis tut dies jedoch sicher nicht gut.
Gegebenenfalls den Tarif ändern
"Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte von Zeit zu Zeit einen prüfenden Blick auf die Leistungsmerkmale seines Versicherungsvertrages werfen", rät Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Neue Tarifgenerationen haben oft einen erweiterten Leistungsumfang und bieten damit eine bessere Absicherung. Ein Wechsel in einen neuen Tarif kann sich für Versicherte daher lohnen."
Quelle: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-gefaelligkeitsschaeden