Nicht jeder Privathaftpflicht-Schutz leistet auch bei Gefälligkeitsschäden
Um Freundschaften und gute Nachbarschaftsbeziehungen nicht aufs Spiel zu setzen, sollte die Privathaftpflicht-Police ausreichenden Schutz bieten. Dem besten Kumpel beim Umzug geholfen oder beim Nachbarn während des Urlaubs die Blumen gegossen. Wer erweist sie nicht, die kleinen Freundschaftsdienste? Schließlich hilft man gern. Solche Alltagsgefälligkeiten können allerdings unverhofft zum Problem werden und selbst beste Freundschaften bzw. Nachbarschaftsbeziehungen auf eine harte Probe stellen.
Schutz vor Gefälligkeitsschäden vereinbaren
Wenn beispielsweise bei der gut gemeinten Umzugshilfe etwas zu Bruch geht oder beim Blumengießen ein Wasserschaden entsteht, stellt sich schnell die Frage: Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen? Wer sich als Verursacher des Schadens auf seine private Haftpflichtversicherung verlässt, könnte unter Umständen enttäuscht werden - der Schutz vor Gefälligkeitsschäden ist nämlich nicht in jedem Vertrag enthalten. Zwar schützt in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung, indem sie den unberechtigten Schadenersatzanspruch ablehnt und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzt; dem Freundschafts- oder Nachbarschaftsverhältnis tut dies jedoch sicher nicht gut.
Gegebenenfalls den Tarif ändern
"Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte von Zeit zu Zeit einen prüfenden Blick auf die Leistungsmerkmale seines Versicherungsvertrages werfen", rät Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Neue Tarifgenerationen haben oft einen erweiterten Leistungsumfang und bieten damit eine bessere Absicherung. Ein Wechsel in einen neuen Tarif kann sich für Versicherte daher lohnen."
Quelle: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-gefaelligkeitsschaeden








