Gibt es in der Rentenversicherung eine Hinzuverdienstgrenze?

Gibt es in der Rentenversicherung eine Hinzuverdienstgrenze?Wer eine Rente bezieht, muss sich deswegen nicht zwangsläufig zur Ruhe setzen. Viele Rentner bessern mit einem Job ihre Einkünfte auf. Doch wie viel darf man dazuverdienen und was bedeutet das für die Rente? Dazu im Interview Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Jede Beschäftigung muss dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden

Herr Theil, wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?

"Das hängt insbesondere vom Lebensalter, aber auch der Rentenart ab. Wer bereits die Regelaltersgrenze von zurzeit 65 Jahren erreicht hat und eine entsprechende Altersrente bezieht, kann prinzipiell unbegrenzt hinzuverdienen. Er ist versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung und nur sein Arbeitgeber muss den Arbeitgeberanteil zahlen, denn die Beschäftigung von Rentnern soll für Arbeitgeber nicht günstiger sein als von übrigen Arbeitnehmern. Diese Rentner müssen ihre Beschäftigung auch nicht der Rentenversicherung melden."

Wie sieht es bei Rentnern aus, die schon vor 65 eine Rente beziehen?

"Für diese Rentner sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten und sie müssen deswegen auch jede Beschäftigung oder Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger melden. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes wird dann entweder weiterhin die gesamte Rente oder auch nur eine Teilrente gezahlt. Die Rente kann auch ganz wegfallen."

Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, bis zu der ich pauschal hinzuverdienen kann, ohne meine Rente zu gefährden?

"Wer als Rentner eine Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro einhält, hat nichts zu befürchten. Bis zu diesem Betrag ist Hinzuverdienst immer möglich und zwar unabhängig vom Lebensalter. Zweimal im Jahr darf man diese 400-Euro-Grenze bis zum Doppelten überschreiten, das heißt, zweimal im Jahr darf man bis maximal 800 Euro und weitere zehnmal bis 400 Euro rentenunschädlich hinzuverdienen."

Und wenn man mehr verdient?

"Wenn man die 400 Euro-Grenze überschreitet, zahlen wir nur noch eine Teilrente. Das Prinzip: Der Rentner verzichtet auf einen Teil der ihm zustehenden Rente, darf dafür aber auch deutlich mehr als 400 Euro hinzuverdienen. Er kombiniert damit Rentenbezug und Arbeit. Wichtig zu wissen ist, dass für diese Beschäftigung dann wieder Versicherungspflicht mit all ihren Konsequenzen entsteht, also Beitragsabführung in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden aber bei seiner späteren vollen Altersrente angerechnet."

Was genau ist eine Teilrente?

"Es gibt verschiedene Arten von Teilrenten: 1/3-, 1/2- oder 2/3-Teilrente aber auch ¼ oder ¾. Das hängt davon ab, ob man eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungs-Rente bezieht. Hierfür gelten unterschiedlich hohe Hinzuverdienstgrenzen. Die Grenzen werden stets individuell berechnet. Grundlage ist dabei der persönliche Verdienst in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn und die Tatsache, ob der Beschäftigungsort in den alten oder neuen Bundesländern liegt. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Teilrente ist, desto höher steigt die maximale Hinzuverdienstgrenze. Wir empfehlen generell allen Rentnern, die regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat zu ihrer Rente hinzuzuverdienen wollen, vor Aufnahme einer Beschäftigung eine Beratungsstelle ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufzusuchen, um ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen ausrechnen und sich beraten zu lassen."

Adressen der wohnortnahen Beratungsstellen können im Internet unter deutsche-rentenversicherung.de  abgerufen oder beim kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 erfragt werden.

Quelle: drv-bund.de


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