Vom Krankenschein über die Krankenversicherungskarte bis zur elektronischen Gesundheitskarte

Ausgabe des Krankenscheins
Zu Anfang der Krankenscheingeschichte musste jeder Versicherte einmal im Quartal einen Krankenschein bei seiner Krankenkasse abholen oder beantragen. Dies ergab regelmäßig bei hohem Verwaltungsaufwand auch erhebliche Wartezeiten zu Beginn eines Quartals, da alle Versicherten natürlich Krankenscheine benötigten. Diese Krankenscheine wurden manuell ausgefüllt, also meist per Hand oder mit der guten alten Schreibmaschine.Dieser Zustand wurde unhaltbar und es wurden dann die Krankenscheinhefte eingeführt, die für jedes Quartal einen Krankenschein enthielten und von den Kassen jährlich versendet wurden. Außerdem gab es für Kinder eigene Hefte und auch weiterhin Berechtigungsscheine, beispielsweise für Krebsvorsorge oder Früherkennungsfälle bei Kindern.
Geburtsstunde der Krankenversicherungskarte
Nach dem kläglich gescheiterten Versuch eines Projektes zur Einführung eines Versichertenausweises Ende 1978 wurde erst im Jahre 1995 die Krankenversicherungskarte eingeführt. Damit war die Praxis der Krankenscheinhefte und Berechtigungsscheine abgelöst.Als moderne Karte , ähnlich einer Kreditkarte oder Bankkarte war diese Karte mit einem Speicher - Chip versehen, der sämtliche Daten des Patienten enthielt. Damit konnte der Versicherte seine Berechtigung zur Behandlung nachweisen. Diese Karte wurde ständig verbessert und aktualisiert und im Jahr 2005 auf der Rückseite mit der 111 (Electronic Health Insurance Card) ergänzt. Das ermöglichte fortan auch die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen im EU Raum sowie in der Schweiz und in Norwegen.
Die elektronische Gesundheitskarte
Diese neue Karte, die schrittweise seit 2012 eingeführt wird, soll zukünftig die Krankenversicherungskarte gänzlich ablösen. Die Krankenkassen lassen diese Plastikkarten drucken, da sie auf den Vorteil dieser Karte verweisen.Als erstes wesentliches optisches Unterscheidungsmerkmal gilt der Einbezug eines Fotos des Versicherten, ähnlich des Personalausweises. Auch das Geschlecht des Versicherten wird nunmehr auf der Karte vermerkt. Weiterhin geplant sind die Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten beispielsweise bei der Änderung der Adresse. Die elektronische Gesundheitskarte wird als herausragende Verbesserung vom Bundesgesundheitsministerium dargestellt.
Schon heute kann der Versicherte für ihn wichtige Informationen für den Arzt, wie z.B. Operationsergebnisse, Laborergebnisse, Röntgenbilder, CT- und MRT-Bilder elektronisch erfassen lassen. Das soll die Therapiemöglichkeiten des Arztes entscheiden verbessern. Eine Verpflichtung zur Speicherung dieser Daten besteht derzeit noch nicht.
Eine weitere zukünftige Ergänzung auf der Karte ist die Erfassung von Notfalldaten. Hier sollen lebensrettende Informationen bei Unfällen und Notfällen Aufschluss über beispielsweise chronische Erkrankungen oder Arzneimittelunverträglichkeiten erfasst werden.
Auch ein elektronisches Rezept ist vorgesehen. Dabei wird von der Arztpraxis das verordnete Arzneimittel gespeichert, so dass der Apotheker nach Eingabe in sein Lesegerät das entsprechende Arzneimittel ausgeben kann. Damit sollen unleserliche oder verschmierte Verordnungen vermieden werden. Trotz der einheitlichen Absichten durch die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte gibt es aber immer noch erhebliche Unterschiede in der Leistung der Krankenkassen. Die einzige Möglichkeit, Unterschiede sichtbar zu machen ist: Vergleichen Sie gesetzliche Krankenkassen und finden Sie den besten Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie.
Resümee
Von vielen als der innovative Fortschritt beschworen, gilt die neue elektronische Gesundheitskarte aber auch bei vielen Organisationen und Verbraucherschützern als unsinnige und teure Variante, die nur viel Geld gekostet hat und eigentlich keinen wesentlichen Erfolg verspricht.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - hhr
Foto: Bundesgesundheitsministerium