Kfz-Versicherungsvorteile bei Führerschein mit 17 Jahren

Führerschein mit 17Ist der Führerschein geschafft, gilt es, schnell Fahrpraxis zu bekommen. Doch die Kfz-Versicherung ist teuer; ein Fahranfänger verdoppelt im Schnitt die Versicherungsprämie seiner Eltern. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip zeigt Kniffe, mit denen junge Fahrer bei der Kfz-Versicherung sparen können.

 

Nur etwa die Hälfte aller Anfänger machte 2015 laut Kraftfahrbundesamt den Führerschein mit 17 Jahren. Und dabei lässt sich genau damit bei der Kfz-Versicherung sparen. Wer schon mit 17 Jahren in Begleitung der Eltern Auto fährt, kann im Vergleich zu einem 18-jährigen Fahranfänger im ersten Jahr bis zu 43 Prozent sparen .

Der 17-Jährige zahlt dann zwar ein Jahr länger für die Versicherung, dafür kostet die Versicherung in den Folgejahren weniger. Die Investition zahlt sich daher auch langfristig oft aus.

Führerschein mit 17 machen

Im Schnitt kostet das erste Jahr mit den Eltern auf dem Beifahrersitz 31 Prozent weniger, als wenn ein 18-Jähriger direkt unbegleitet auf den Verkehr losgelassen wird. Hat der Führerscheinneuling dann ein Jahr Fahrpraxis und versichert sein eigenes Auto, so reduziert sich die Prämie im zweiten Jahr durchschnittlich um 20 Prozent. 10 Prozent Ersparnis sind drin, wenn der Sprössling auch mit 18 weiterhin das Auto der Eltern benutzt. In einer Beispielrechnung zahlt ein 18-Jähriger 404,76 Euro bei der Huk24, wenn er vorher bereits ein Jahr Fahrpraxis besitzt. Hätte er seinen Führerschein erst mit 18 Jahren bekommen, so wären 452,89 Euro fällig geworden.

Zweitwagen anmelden

Aber auch für bereits volljährige Fahranfänger gibt es einen Tipp: Einfach das Auto als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Sprössling als Fahrer eintragen. Denn ein Zweitwagen wird in der Regel mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft – normal wäre für Fahranfänger die schlechteste Klasse 0. Durch den höheren Schadenfreiheitsrabatt lassen sich so mehrere Hundert Euro sparen. Denn je niedriger die Klasse, desto höher sind die Beiträge für die Kfz-Versicherung.

Schadenfreiheitsklassen übernehmen

Schadenfreiheitsklassen lassen sich auch übertragen. Wird das Auto nach einigen Jahren Fahrpraxis auf den Sprössling umgemeldet, so kann er diese mitnehmen. Das ist ebenfalls für junge Fahrer ratsam, die erst nach einigen Jahren ein eigenes Auto versichern möchten. Etwa wenn ein Verwandter sein Auto aufgibt oder den Zweitwagen verkauft, können Schadenfreiheitsklassen weitergegeben werden. Allerdings nur so viele, wie der Versicherungsnehmer seit Bestehen der Führerscheinprüfung hätte sammeln können. Auch von Motorrädern oder Rollern lässt sich der Rabatt oft auf ein Auto übernehmen.

Wer sein Auto nicht über die Eltern versichern möchte, sollte bei der Versicherung nach einem Familientarif fragen. Die meisten Anbieter gewähren einen Rabatt, falls ein weiteres Familienmitglied bereits einen Vertrag dort besitzt. Auf Vergleichsportalen sind diese Tarife allerdings nicht zu finden.

Quelle: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Foto: Pixabay / CCO Public Domain


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