Prämienvergleich in der Kfz-Versicherung notwendiger denn je
Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird.
Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:
- Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100
Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe
ist in keinem Fall ausreichend.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko
sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs
Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24
Monate.
- Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch
Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen
Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren
aller Art abgedeckt.
- Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall
zurückgestuft werden - sehr günstige Policen haben oft schlechte
Rückstufungen.
- Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden
in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige
Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind
hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B.
Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen-
oder Alkoholeinfluss.
- Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht
akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der
Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei
Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller
zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
- Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden
nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft
werden.
- Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit
Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den
Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da bei den meisten Versicherten der Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.
Quelle: ADAC