Ungeduld ist die häufigste Unfallursache beim Grillen

Ungeduld birgt Risiken
Beim Grillen mit Holzkohle schlägt die Unachtsamkeit des Menschen viel stärker negativ zu Buche als beim Brutzeln mit Gas oder Strom. Schätzungen zufolge gibt es jährlich bis zu 5.000 Grillunfälle - von Brandlöchern in Kleidung oder Sitzkissen bin hin zu schrecklichen Verbrennungen. Häufigster Grund: Holzkohle braucht mindestens eine halbe Stunde für die Glut, und viele ungeduldige Griller helfen da schon einmal mit ungeeigneten Mitteln nach. Spiritus oder Benzin bilden bei sommerlichen Temperaturen explosive Gase und sind lebensgefährlich. Eine Unfallversicherung kann da nur die finanziellen Folgen lindern, nicht die Schmerzen. Außerdem hinterlassen Spiritus und Benzin meist gesundheitsgefährdende Substanzen auf dem Grillgut. Statt dessen sollten spezielle Fest- oder Flüssiganzünder für Holzkohlegrille benutzt werden.Tipps für das sichere Grillen
Damit es aber erst gar nicht zu Unfällen kommt, sollten folgende Regeln beachtet werden: Der Grill gehört auf eine nicht brennbare Unterfläche und keinesfalls auf eine Stofftischdecke oder Bastmatte und auch nicht in die Nähe von Papiergirlanden oder Stoff-Sonnenschirmen. Außerdem braucht er einen ebenen, festen und windgeschützten Stand. Kinder sind fernzuhalten, weil beim Spielen und Toben schnell etwas passieren kann. Der Hobbykoch braucht eine spezielle Schürze, Handschuhe und eine lange Zange. Nach dem Grillen muss die Glut unter Aufsicht vollständig erkalten und darf erst dann entsorgt werden.Wenn bei der Grillparty plötzlich doch Flammen um sich greifen, wird der finanzielle Schaden am eigenen Besitz durch eine gute Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung begrenzt. Die eigene Unfallversicherung tritt ein, wenn man sich beim Grillen selbst verletzt. Das beschädigte Eigentum oder körperliche Verletzungen von Dritten - zum Beispiel durch Funkenflug - ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Und so klappt es auch mit dem Nachbarn
Aber selbst wer mit einem Qualitätsgrill sorgsam zu Werke geht, kann mitunter die Brutzel-Freude nicht vollkommen genießen. Schuld sind Konflikte mit den Nachbarn. Dabei haben unzählige Gerichtsurteile bestätigt: Das Grillen im Garten, auf der Terrasse und dem Balkon ist grundsätzlich gestattet - allerdings je nach Urteil nur zwischen fünf Mal im Jahr und zwei Mal im Monat. Um 22 Uhr muss der Grill aus sein und die Gäste dürfen sich nur noch in Zimmerlautstärke unterhalten.
An Geburtstagen oder bis zu fünf weiteren Terminen im Jahr erlauben manche Gerichte eine Verlängerung bis Mitternacht. Für alle Fälle gilt: "Informieren Sie Ihre Nachbarn frühzeitig über Ihre Grill- und Partypläne, am besten zwei Tage vorher. Rauch und Fettgeruch können durch die Verwendung von Alu-Schalen deutlich reduziert werden. Am besten gibt man vor dem Anheizen den Nachbarn nochmals einen Hinweis, damit diese ihre Fenster schließen können. Noch besser ist es, die Nachbarn ab und an zum Grillen einzuladen. Und wer bei aller Freundlichkeit doch an starrköpfige Grill-Feinde gerät, kann sich mit einer guten Rechtsschutzversicherung Recht verschaffen.
Quelle: Gothaer Versicherungen