Eine Hausratversicherung schützt vor den kleinen und großen Unglücksfällen im Alltag
Fast täglich liest man in der Lokalzeitung Berichte über die kleinen und großen Unglücksfälle des Alltags. Ob ein Wohnungsbrand oder ein Einbruchdiebstahl die Nachbarschaft erschüttert - in der Regel ist man erleichtert, dass man nicht selbst davon betroffen ist. Dabei kann es jeden erwischen: Die Waschmaschine läuft unbemerkt aus und ruiniert Fußboden und Möbel, die Kaffeemaschine fängt Feuer und der Rußbelag fordert eine Komplettsanierung der Küche. Damit das Hab und Gut wenigstens finanziell abgesichert ist, sollte man von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Hausratversicherung noch angemessen ist.
Die Hausratversicherung sichert die Wohnungseinrichtung vor fast allen Gefahren ab
Die Hausratversicherung springt ein, wenn die Wohnungseinrichtung zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Raub oder Einbruch in Mitleidenschaft gezogen wird. Grundsätzlich ist alles versichert, was man im Privathaushalt gebraucht, trägt oder verbraucht. Doch der Wert des Hausrats wächst in den meisten Familien beständig an. Der neue Flachbildfernseher ist viel teurer gewesen als das alte TV-Gerät. Und an das Fitnessstudio im Keller hat niemand auch nur im Entferntesten gedacht, als vor ein paar Jahren die Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Deswegen sollte man regelmäßig prüfen, ob der Wert all dieser Dinge im Versicherungsvertrag angemessen berücksichtigt wurde. Auf nuernberger.de gibt es Informationen zu allem, was in der Hausratversicherung versichert sein kann.
Bei Starkregen auf Nummer sicher
In den vergangenen Jahren rückten Naturkatastrophen immer stärker in den Fokus. Deren Schäden sind allerdings in der Regel nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt. "Darauf haben wir mit unserem ‚ElementarSchutz’ reagiert", erklärt Horst Fritz von der Nürnberger Versicherungsgruppe. "Dieser Versicherungsbaustein bietet zusätzliche Sicherheit bei Naturkatastrophen. Auch bei Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau nach Starkregen gelten im Versicherungsfall die Erstattungsangebote unseres Hausratschutzes. Dazu zählen beispielsweise Hotelkosten bis 100 Tage, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, und Lagerkosten für 150 Tage."
Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe