Nachweise von Anschaffungen für eventuelle Schäden in der Hausratversicherung aufbewahren

Besonders wertvolle Gegenstände fotografieren
Nach einem Einbruch wird in der Hausratversicherung für Sachen, die sich in Gebrauch befinden, der Wiederbeschaffungswert einer entwendeten Sache ersetzt. Für eine schnelle Schadenregulierung sollten Versicherungsnehmer die Kaufbelege und Garantieurkunden sorgfältig aufbewahren, Wertgegenstände in einer Liste erfassen und besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Teppiche und Kleidung fotografieren.Auch Wertgutachten etwa für Gemälde helfen. Diese Unterlagen sollten allerdings nicht auf dem heimischen Computer gespeichert sein, denn gerade der wird meist bei einem Einbruch entwendet. Und: Die Liste allein genügt nicht als Nachweis. "Der Versicherungskunde muss nachweisen können, dass die Sachen zum Zeitpunkt des Einbruchs noch vorhanden waren", so Gothaer Experte Esser. Umgekehrt gilt: Für Dinge des täglichen Bedarfs muss nicht in jedem Fall ein konkreter Nachweis erbracht werden. Voraussetzung ist: Die Liste mit den gestohlenen Gegenständen für die Polizei muss mit der Schadenaufstellung für die Versicherung identisch sein Nach einem Einbruch darf die Wohnung erst verändert werden, wenn die Schadenaufnahme durch die Polizei erfolgt ist.
Erinnerungsstücke gut schützen
Da immer mehr Dokumente elektronisch aufbewahrt werden, wiegt der Verlust des Computers besonders schwer. "Wichtige Daten wie Fotos oder Mails sollten regelmäßig auf externen Festplatten oder CDs gesichert und die Datenträger anschließend außerhalb der eigenen vier Wände gelagert werden", empfiehlt Esser. Aktenordner hingegen würden im Regelfall nicht entwendet, so dass Einbruchsopfer nicht um den Verlust von Arbeitszeugnissen und ähnlichen Dokumenten fürchten müssen. Jedoch sollten Sparbücher und andere Wertpapiere getrennt, möglichst in einem Schließfach oder Safe, aufbewahrt werden.Wird der Autoschlüssel beim Einbruch in die Wohnung gestohlen, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Quelle: Gothaer Versicherungen