Die Sterbegeldversicherung - die letzte Möglichkeit?

Sterbegeldversicherungen sollen in erster Linie die Kosten, die mit einem Todesfall unmittelbar anfallen, decken. Die besondere Situation, wenn nicht viel oder gar kein Vermögen vorhanden ist, und das trifft zukünftig infolge der Altersarmut sicherlich öfter ein, als vielen lieb ist, bedingt, dass man eine Versicherung hat, die diese Kosten übernimmt. Anders als eine Lebensversicherung, die in den meisten Fällen auch gar nicht über 70 Jahre hinaus abgeschlossen werden kann, ist eine Sterbeversicherung mit einem lebenslangen Versicherungszeit und einer Beitragszahlungszeit bis 85 Jahre manchmal das einzige, was Menschen überhaupt noch abschließen können.
Der praktische Fall
Heute sind Beträge von rd. 5.000 € bis 8.000 € für eine Beerdigung normale Summen. Oftmals ist dieser Betrag aber dennoch so hoch, dass sich viele diese Kosten einfach nicht leisten können, weil dieser Betrag einfach nicht zur Verfügung steht. Welcher Rentner und welche Rentnerin kann sich von 500 bis 600 € Rente noch erlauben, irgendwelche Beträge für die eigene Beerdigung zurückzulegen? Eine kleine Summe von vielleicht 20 bis 30 € für eine Sterbegeldversicherung hingegen das einzige, was möglich ist.Auch wenn Verwaltungskosten und Provisionen beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung anfallen, ist es aufgrund des fortgeschrittenen Alters manchmal gar nicht möglich, beispielsweise eine Risikolebensversicherung abzuschließen.
Der Vorteil der Sterbegeldversicherung liegt auch darin, dass eine Gesundheitsprüfung in den meisten Fällen, wie z.B. auf www.ergodirekt.de nachzulesen, nicht erforderlich ist, was bei einer Risikolebensversicherung gar nicht denkbar wäre. Ein unter dem Aspekt der Altersarmut weiteres gewichtiges Argument ist, dass Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen bis zu einem Betrag von 3.579 € nicht pfändbar sind. Das hat der BGH bereits 2007 so entschieden (BGH AZ: VII ZB 47/07). Das hat vor allem dann Vorteile, wenn es bei dem Versicherten um einen Pflegefall handelt und ein pfändbares Vermögen nicht vorhanden ist, weil dieses für die Pflegekosten gebraucht wird.
Abschlussbetrachtung
Ist es nicht möglich, eine Risikolebensversicherung aufgrund des Alters oder des Gesundheitszustandes abzuschließen, so ist die Sterbegeldversicherung eine echte Alternative; denn dann ist auch bei Verbrauch des Vermögens aufgrund eines Pflegefalles die eigene Beerdigung gesichert und keiner fällt den Nachkommen zur Last. Auch die längere Laufzeit einer Sterbegeldversicherung gegenüber einer Risikolebensversicherung ist ein Argument. Außerdem bezahlt die Sterbegeldversicherung nach einer meist kurzen Wartezeit von 12 bis 36 Monaten im Versicherungsfall die volle vereinbarte Sterbegeldsumme.Quelle: tipps24-netzwerk-hhr
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