Die Versicherung beim Autoleasing

Die Versicherungsklausel im Leasingvertrag
Allgemein wird beim Autoleasing eine Kfz-Versicherung in “angemessener Form” verlangt. Wie diese auszusehen hat wird anschließend im Gespräch zwischen Leasinggeber und -nehmer vereinbart und im Leasingvertrag festgehalten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die ohnehin rechtlich verpflichtend ist, reicht dabei jedoch nicht aus. Nicht selten wird vom Leasinggeber eine Vollkaskoversicherung verlangt, um im Falle eines schweren Unfalls mit Totalschaden vor einem Zahlungsausfall geschützt zu sein. Dennoch besteht bei vielen Anbietern die Möglichkeit, als Leasingnehmer zwischen dem Angebot der Voll- oder Teilkaskoversicherung zu wählen.
Wann eignet sich welche Versicherung?
Bei der Wahl der Versicherung sollten einige Aspekte beachtet werden. Besonders entscheidend ist in diesem Punkt der Zustand des Fahrzeugs. Ein Neuwagen, der noch einen sehr hohen Wert besitzt, sollte im Regelfall mit einer Vollkaskoversicherung geschützt werden. Nur so wird der Leasingnehmer vor der hohen finanziellen Belastung im Falle eines Unfalls bewahrt und der Leasinggeber vor einem Zahlungsausfall mit immensem Umfang geschützt. Im Falle eines Gebrauchtwagen Leasings ist die Versicherungsfrage dagegen weniger eindeutig: Dadurch, dass der Wert des Wagens schon ab Beginn des Leasingvertrages deutlich geringer ist als bei einem Neuwagen, ist eine Teilkaskoversicherung eine mögliche Alternative, die bei Gebrauchtwagen häufig vom Leasinggeber akzeptiert wird. Bei dieser Entscheidung kommt es daher vor allem auf die persönliche Einstellung und die finanzielle Lage des Leasingnehmers an.Der perfekte Versicherungsschutz garantiert
Mit der richtigen Versicherung ist der Leasingnehmer perfekt vor großen und unerwarteten finanziellen Belastungen geschützt. Dabei gibt es nicht nur das Angebot der Teil- und Vollkaskoversicherung, sondern viele weitere Zusatzversicherungen, um in jedem Fall perfekt abgesichert zu sein. So schließt die sogenannte Gap-Versicherung (nach dem englischen “gap” = Lücke) beispielsweise im Falle eines Diebstahls oder des Totalschadens des geleasten Fahrzeugs die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert, der vertraglich festgehalten wurde. Dadurch können hohe Kosten für den Ausgleich vermieden werden.Eine Restschuldversicherung schützt dagegen vor hohen Belastungen, sollte der Leasingnehmer durch unerwartete Entwicklungen (Krankheit, Arbeitslosigkeit) nicht mehr in der Lage sein, für die Raten im angemessenen Umfang aufzukommen. Wer bei der Wahl der Versicherung folglich die Augen aufhält, wird vor finanziellen Belastungen und Problemen während der Vertragslaufzeit im Regelfall in vollem Maße verschont und kann die Zeit mit seinem Leasingwagen sorgenfrei und in vollen Zügen genießen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - VW
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