Übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten für Steinschlagreparaturen auf Parkplätzen von Bau- und Supermärkten?

Autofahrer sollten sich vorher bei Ihrer Kfz-Versicherung informieren
Dann bleiben die Autobesitzer auf den Kosten sitzen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Problematisch sind vor allem Glasreparaturen, die eigentlich nicht erlaubt sind, etwa im Sichtbereich des Fahrers oder bei zu großen Beschädigungen - hier muss die ganze Scheibe ausgewechselt werden.
Die Masche der "fliegenden" Handwerker gleicht denen von Drückerkolonnen: Sie locken die Kunden damit, dass die Kaskoversicherung die Reparaturkosten komplett übernimmt, auch bei Verträgen mit Selbstbeteiligung. Das stimmt jedoch nicht immer. "Die Selbstbeteiligung wird in der Regel nur erlassen, wenn man seiner Versicherung den Steinschlag vor der Reparatur meldet. Und wer eine Police mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, muss den Schaden in einer Vertragswerkstatt beheben lassen", erklärt R+V-Experte Walter.
Hinzu kommen oft qualitative Mängel bei der Ausführung. "Fahrer brauchen eine einwandfreie Sicht auf die Straße. Deshalb dürfen im Sichtbereich des Fahrers keine Glasreparaturen durchgeführt werden, weil sich später in diesen Stellen das Licht brechen und den Fahrer blenden kann", so Karl Walter. Dies fällt dann erst bei der nächsten Hauptuntersuchung auf. Die Folge: Die Scheibe muss doch noch ausgetauscht werden, eine Reklamation ist jedoch oft unmöglich, weil das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist. Das R+V-Infocenter rät Autofahrern deshalb, sich vorher bei Ihrer Kfz-Versicherung zu informieren, ob die Kosten übernommen werden.
Tipps zur Steinschlag-Reparatur unter infocenter.ruv.de
Quelle: presseportal.de
Bild: Pixelio, Johanna Wagner