BBV startet mit neuem Kfz-Tarif

Neuwertentschädigung bei Totalschaden jetzt bis 24 Monate
Als Neuerung bietet die BBV in der Fahrzeug-Versicherung den Produktbaustein „BBV-Kasko-Komfort“. Diese Deckungserweiterung beinhaltet: Neuwertentschädigung bei Totalschaden für neue Pkw im Erstbesitz bis zu 24 Monaten, den Einschluss von Folgeschäden durch Marderbiss bis 3.000 EUR sowie die Erweiterung auf den Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
Zusätzlich wurde der Beitragssatz ab 30 schadenfreien Jahren in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung auf 28 % reduziert.
In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung gilt die hohe pauschale Deckungssumme von 100 Mio. EUR. Für jede geschädigte Person stehen bis zu 8 Mio. EUR zur Verfügung. Eine Umweltschaden-Versicherung sowie das Programm „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ sind ohne Mehrbeitrag eingeschlossen.
Neu in der Teilkasko-Versicherung sind Nachlässe für jedes schadenfreie Jahr in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung. In der Fahrzeug-Versicherung wird generell auf eine Werkstattbindung ebenso wie auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Deckung gibt es beitragsfrei für erweiterte Elementarrisiken wie Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen oder Muren. Ebenfalls enthalten sind Sonderausstattungen wie z.B. Audio- oder Navigationssysteme bis 5.000 EUR.
Der Kraftfahrt-Tarif kann zusätzlich um folgende Punkte erweitert werden: Gap-Deckung (auch als Leasing-Restwert-Versicherung bekannt), Schutzbrief mit Service-Hotline bei Pannen und Unfällen inkl. Mietwagen (unabhängig von der Entfernung zum Schadenort), Fahrer-Unfallversicherung, Insassen-Unfallversicherung oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Quelle: bbv.de