Berufshaftpflicht Vermittler
In dieser Gruppe sind die Berufe zusammengefasst, die sich mit der Vermittlung von Verträgen (Versicherungen, Finanzierungen, Immobilien) auseinandersetzen. Gerade bei diesen vermittelnden Tätigkeiten ist ein Vermögensschaden in solchen Größenordnungen möglich, dass eine Berufshaftpflichtversicherung unumgänglich ist. Für einige dieser Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung daher auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Tätigkeiten der einzelnen Vermittler können sich durchaus überschneiden. So kann z.B. ein Versicherungsvermittler durchaus auch als Grundstücks- oder Finanzierungsvermittler tätig sein.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Immobilienmakler und Grundstücksmakler. Mitversichert sind sämtliche übrigen Betriebsangehörigen in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung, soweit Leistungen in fremdem Namen und für fremde Rechnung erbracht werden.
Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler
Die Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler versichert nach individuell vereinbartem Leistungsumfang im Versicherungsvertrag die gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsantrag beschriebenen Tätigkeit. Dabei ist auf eine exakte Formulierung der Tätigkeiten, die ausgeübt werden zu achten. Für einen „normalen“ Versicherungsvermittler muss die Tätigkeit als Immobilienmakler zusätzlich abgesichert werden. In einer Firmenversicherung sind wiederum die Risiken aller beratenden Personen einzubeziehen. In welchem Rahmen dann auch zusätzliche Beiträge erhoben werden, kommt auf die Umstände im Einzelfall und auf die Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz bietet, an.
Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Prüfung der Haftungsfrage und den Ersatz berechtigter und die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche Dritter aufgrund von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, soweit die Haftpflichtansprüche versichert sind. Nicht versicherbare Risiken sind weiter unten aufgeführt.
Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler
Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung für die beratenden Berufe dem Geschädigten den Schaden bis zu den im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssummen, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten jährlichen Höchstsumme und abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts.
Die Deckungssummen betragen zur Zeit in der Regel 2.000.000 Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Höhere Deckungssummen können unter Berücksichtigung des speziellen Berufsrisikos vereinbart werden.
Welche Risiken sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
- Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretenden Ersatzleistungen
- Schäden aus der Überschreitung eigener Fristen und eigener Termine
- Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind