Berufshaftpflicht beratende Berufe

In dieser Gruppierung sind die Berufe zusammengefasst, die sich mit Kundenberatungen auseinandersetzen. Gerade bei diesen beratenden Tätigkeiten ist ein Vermögensschaden in solchen Größenordnungen möglich, dass eine Berufshaftpflichtversicherung unumgänglich ist. Für einige dieser Berufe ist die Berufshaftpflichtversicherung daher auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Tätigkeiten der einzelnen Berater können sich durchaus überschneiden. So kann z.B. ein Unternehmensberater auch als Steuer- oder Finanzberater tätig sein.

Die Berufshaftpflichtversicherung für die beratenden Berufe bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Anlageberater, Finanzberater, Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwalt oder Patentanwalt. Mitversichert sind sämtliche übrigen Betriebsangehörigen in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung, soweit Leistungen in fremdem Namen und für fremde Rechnung erbracht werden.

Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung und versicherte Risiken

Die Berufshaftpflichtversicherung für die beratenden Berufe versichert nach individuell vereinbartem Leistungsumfang im Versicherungsvertrag die gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsantrag beschriebenen Tätigkeit. Dabei ist auf eine exakte Formulierung der Tätigkeiten, die ausgeübt werden zu achten. Für einen „normalen“ Steuerberater muss die Tätigkeit als Unternehmensberater zusätzlich abgesichert werden. In einer Firmenversicherung sind wiederum die Risiken aller beratenden Personen einzubeziehen. In welchem Rahmen dann auch zusätzliche Beiträge erhoben werden, kommt auf die Umstände im Einzelfall und auf die Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz bietet, an.

Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für die beratenden Berufe

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Prüfung der Haftungsfrage und den Ersatz berechtigter und die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche Dritter aufgrund von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, soweit die Haftpflichtansprüche versichert sind. Nicht versicherbare Risiken sind weiter unten aufgeführt.

Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung

Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung für die beratenden Berufe dem Geschädigten den Schaden bis zu den im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssummen, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten jährlichen Höchstsumme und abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts.

Die Deckungssummen betragen zurzeit in der Regel 2.000.000 Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Höhere Deckungssummen können unter Berücksichtigung des speziellen Berufsrisikos vereinbart werden.

Welche Risiken sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

  • Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
  • Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretenden Ersatzleistungen
  • Schäden aus der Überschreitung eigener Fristen und eigener Termine
  • Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind

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