Unterhaltsrechner nach der Düsseldorfer Tabelle

Wer vor seiner Scheidung steht, muss sich auch mit den finanziellen Folgen davon auseinandersetzen. In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle sind Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten zusammengefasst. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Sie wird im zweijährigen Turnus zum 01.07. und bei Bedarf aktualisiert.

Die Tabelle ist kein Gesetz oder eine Verordnung, sie stellt eine Richtlinie dar und weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem zu erwartenden Zahlbetrag, denn dieser ergibt sich erst unter Berücksichtigung weiterer Berechnungsgrößen. Zur "Bereinigung" werden Vorsorgeaufwendungen, berufsbedingte Aufwendungen sowie berücksichtigungswürdige Schulden vom Nettoeinkommen abgezogen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Unerhaltsverpflichtete auch noch für seinen eigenen Unterhalt aufkommen kann.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010

Zudem geht die Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten, ohne Rücksicht auf den Rang, aus. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten findet eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe statt, da dem Unterhaltsverpflichteten auch mehr Geld zur Verteilung zur Verfügung steht. Umgekehrt ist bei drei Unterhaltsberechtigten von der nächst niedrigeren Einkommensgruppe auszugehen. Um den eigentlichen Zahlbetrag zu erhalten, ist noch der Abzug des hälftigen Kindergeldbetrages bei Minderjährigen oder des vollen Kindergeldbetrages bei Volljährigen nötig. Das Gesetz sieht vor, dass Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs (=Geldbedarfs) des Kindes einzusetzen ist. Erfüllt z.B. die geschiedene Mutter Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind durch Betreuung (womit sie die Kindergeldbezugsberechtigte ist), dann kann der Vater, der den Geldunterhalt (=Barunterhalt) leistet, das hälftige Kindergeld im Gegenzug anrechnen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde am 6. Januar 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt. Die Unterhaltssätze sind hierbei zum 1. Januar 2010 deutlich angestiegen. Grund für diese Anpassungen ist die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes zum Jahreswechsel. Die Änderungen führen in allen Einkommens- und Altersgruppen zu einem Anstieg von durchschnittlich ca. 13 Prozent. Zu beachten ist, dass auch das Kindergeld erhöht wurde, und zwar für das 1. und 2. Kind auf 184 Euro, für das 3. Kind auf 195 Euro und ab dem 4. Kind auf 215 Euro.

Quelle: ARAG

Unser Unterhaltsrechner berücksichtigt das Einkommen des Unterhaltszahlungspflichtigen, die Anzahl der Kinder (des Kindes) und das Lebensalter der Kinder (des Kindes).

 

 

Wenn Ihnen diese Angaben nicht ausführlich genug erscheinen, so können Sie sich auch die Düsseldorfer Tabelle 2010 hier herunterladen. Wussten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung Sie auch bei einem Streit um den Unterhalt vor deutschen Familiengerichten eintritt, um eigene Unterhaltsansprüche durchzusetzen, bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren? Die ARAG bietet Ihnen Rechtsschutz schon ab 5,11 Euro monatlich.

In unserem Bereich Rechtschutzversicherung informieren wir Sie über Verkehrs- Rechtsschutz , Fahrer- Rechtsschutz, Privat- Rechtsschutz für Selbständige, Berufs- Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbständige, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige, Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz, Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Selbständige und über den Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.

TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich