Schadenservice der Versicherungsgesellschaften

Eine große Anzahl von Versicherungsgesellschaften hat eine Schadenhotline eingerichtet, um dem Versicherungsnehmer im Schadenfall die Möglichkeit zu geben, durch direkten telefonischen Kontakt Verhaltensregeln für den Schadenfall zu geben. In den meisten Fällen gehört es auch zu den Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, einen Schaden sofort der Versicherungsgesellschaft zu melden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich oder ausschließlich die Möglichkeit, durch Ausfüllen einer Online Schadenmeldung zu einer schnelleren Schadenbearbeitung zu gelangen. Ein besonderes Angebot wird von einigen Gesellschaften durch einen Rückruf Service geboten. Bei diesem Service wird es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, Tag und Stunde für einen Rückruf per E-Mail zu vereinbaren.

Bei einer telefonischen Schadenmeldung sollten Sie immer folgende Daten zur Hand haben:

  • Persönliche Daten des Versicherungsnehmers
  • Eigene Telefonnummern / Handy und Festnetz
  • Versicherungsschein-Nummer
  • Schadenart / Schadenort / Schadenumfang

Nachstehend die Versicherer (ohne Gewähr) in alphabetsicher Reihenfolge, die über einen speziellen Schadenservice verfügen, bzw. die über eine Online Schadenmeldung unterrichtet werden können. Da einige Versicherungsgesellschaften für jede Versicherungsart eine andere Schadenmeldung benötigen, haben wir Ihnen den Link zu der Seite, auf der die Schadenmeldungen angeboten werden, ausgewiesen. Auch der Rückruf Service, soweit vorhanden, ist hier mit aufgeführt.


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