Vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung
Gerade im Bereich der Kfz Versicherung ist der vorläufige Versicherungsschutz ein normaler Vorgang. Einen vorläufigen Versicherungsschutz erhält man schon allein dadurch, dass der Versicherer eine Bestätigung ausstellt bzw. bei einer elektronischen Bestätigung die Versicherungs-Bestätigungsnummer überlässt. Zu diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird.
In der Kaskoversicherung, der Kfz-Unfallversicherung und der Reparaturkostenversicherung besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz nicht automatisch durch die Aushändigung der Versicherungsbestätigung, sondern nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft dies ausdrücklich zugesagt hat.
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel gewährt die Versicherungsgesellschaft in der Regel auch für die Kaskoversicherung vorläufigen Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1000 € für Vollkasko- und Teilkaskoschäden. Dazu gilt es allerdings drei Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der ersetzt PKW muss bei der Gesellschaft bereits in der Kfz Haftpflichtversicherung versichert gewesen und mindestens in der SF Klasse null eingestuft worden sein.
- Das Ersatzfahrzeug ist ein Pkw, der erstmals in den Verkehr gebracht wird. Dabei darf es sich nicht um ein Kurzzeitkennzeichen handeln.
- Der Neuwert des Fahrzeuges darf nicht mehr als 100.000 € Listenpreis inklusive Sonderausstattung betragen.
Sobald der erste Beitrag für das versicherte Fahrzeug gezahlt worden ist, geht der vorläufige Versicherungsschutz in einen endgültigen Versicherungsschutz über.
Wann kann der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend wegfallen?
Der Versicherungsschutz kann rückwirkend entfallen, wenn die Gesellschaft den Antrag zwar unverändert angenommen hat, der Versicherungsnehmer jedoch den im Versicherungsschein genannten ersten Beitrag nicht unverzüglich, das bedeutet spätestens innerhalb von zwei Wochen, gezahlt hat. Der Versicherungsschutz erlischt dann rückwirkend.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei der Versicherungsgesellschaft wirksam. Die Kündigung der Gesellschaft wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Versicherungsnehmer wirksam.
Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag gemäß Paragraph acht Versicherungsvertragsgesetz widerruft, so endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang der Widerrufserklärung bei der Versicherungsgesellschaft. Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes besteht Anspruch der Versicherungsgesellschaft auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Viele weitere aktuelle Informationen über den Versicherungsvertrag in der Kfz-Versicherung finden Sie auch in dem Abschnitt Aktuelle Nachrichten – Kfz-Versicherung.
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