Vertragsbeginn und Laufzeit in der Kfz-Versicherung

Der Versicherungsvertrag in der Kfz Versicherung kommt zustande, wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag, den der Versicherungsnehmer gestellt hat, annimmt und dem Versicherungsnehmer darüber einen Versicherungsschein zukommen lässt.

 

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn die im Versicherungsschein genannte erste Prämie gezahlt worden ist, jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt.

Wie lange läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag?

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages ist im Versicherungsschein festgehalten. Ein Versicherungsjahr entspricht in der Kfz-Versicherung immer einem Kalenderjahr. Verträge, die in einem laufenden Kalenderjahr abgeschlossen werden, enden immer zum 31. Dezember diesen Jahres. Das neue Versicherungsjahr beginnt dann regelmäßig am 1. Januar des Folgejahres.

Ist der Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen worden, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsgesellschaft gekündigt wurde. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages weniger als ein Jahr vereinbart ist.

Ist die Laufzeit ausdrücklich für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr vereinbart, so endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Was ist bei einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zu beachten?

Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll später wieder zugelassen werden, so wird der Vertrag dadurch nicht beendet.
Vielmehr wird der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung überführt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Außerbetriebsetzung mindestens zwei Wochen beträgt.

Umfang der Ruheversicherung

In der beitragsfreien Ruheversicherung gewährt die Versicherungsgesellschaft für die Dauer der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Die Ruheversicherung umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Kfz-Umweltschadenversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu nutzen. Bei Verletzung dieser Pflicht ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Der Vertrag, und damit auch die Ruheversicherung, enden automatisch 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Wird das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder angemeldet, hat die erste Gesellschaft das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.

Viele weitere aktuelle Informationen über den Versicherungsvertrag in der Kfz-Versicherung finden Sie auch in dem Abschnitt Aktuelle Nachrichten – Kfz-Versicherung.

Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, dann empfehlen wir Ihnen, vorab einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen, um günstige Angebote zu erhalten.