Saisonkennzeichen und ungestempelte Kennzeichen

Welche Besonderheiten gibt es bei Saisonkennzeichen?

Fahrzeuge, für die ein Saison Kennzeichen ausgestellt wurde, erhalten ihren Versicherungsschutz für die Zeit, die auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist. Außerhalb der Saison gilt für die Versicherung der Ruheversicherungsschutz, wie unter "Umfang der Ruheversicherung" ausgeführt wurde.

 

Bei Fahrten außerhalb der Saison besteht innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz nur, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.

Zahlungsweise bei Saisonkennzeichen

Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, beginnt der Versicherungsvertrag mit dem Saisonbeginn. Der erste Beitrag ist am Saisonbeginn oder, wenn der Vertrag innerhalb der Saison beginnt, mit diesem Zeitpunkt, sofort fällig.

Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird die tatsächliche Dauer des Versicherungsschutzes innerhalb der Saison anteilig berechnet.

Eine Zahlung der Beiträge für Versicherungsverträge mit Saisonkennzeichen ist nur in einer Summe möglich, Teilzahlungen sind nicht gestattet.

Fahren mit unbeständigen Kennzeichen

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit unbeständigen Kennzeichen. Dies gilt allerdings nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.

Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Dazu gehören auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung sind versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Viele weitere aktuelle Informationen über den Versicherungsvertrag in der Kfz-Versicherung finden Sie auch in dem Abschnitt Aktuelle Nachrichten – Kfz-Versicherung.

Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, dann empfehlen wir Ihnen, vorab einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen, um günstige Angebote zu erhalten.