Pflichten des VN

Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung beim Gebrauch seines Fahrzeuges?

Wie in allen anderen Versicherungszweigen auch, hat der Versicherungsnehmer bei der Kfz-Versicherung ebenso eine ganze Reihe von Pflichten zu erfüllen, die bei Nichteinhaltung zu Sanktionen seitens der Versicherungsgesellschaft führen können.

Die Grundpflichten des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsfall eindeutig festgelegt und sind bei der Kfz-Versicherung als vereinbarter Verwendungszweck, berechtigter Fahrer und fahren mit Fahrerlaubnis zu sehen.

 

Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Das Fahrzeug darf ebenfalls nur von einem berechtigten Fahrer geführt werden. Ein berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem darf der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.

Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Zudem darf der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

Das Kraftfahrzeug darf nicht zu Veranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich nicht genehmigt ist.

Behördlich genehmigte motorsportliche Veranstaltungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, denn es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Was hat eine Pflichtverletzung der vorgenannten Art für Folgen?

Wenn eine der Pflichten vorsätzlich verletzt wird, erlischt der Versicherungsschutz. Wenn die Pflichten grob fahrlässig verletzt werden, ist die Gesellschaft berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Kann der Versicherungsnehmer nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte, ist die Versicherungsgesellschaft zur Leistung verpflichtet.

Viele weitere aktuelle Informationen über den Versicherungsvertrag in der Kfz-Versicherung finden Sie auch in dem Abschnitt Aktuelle Nachrichten – Kfz-Versicherung.

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