Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung ist aufgrund der erheblichen Risikolage eine der notwendigsten Versicherungen. Wie bereits im vorhergehenden Abschnitt über die gesetzliche Unfallversicherung dargelegt, bleiben erhebliche Anteile der Bevölkerung und eine große Anzahl von Unfallmöglichkeiten vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mehr als dreiviertel aller Unfälle ereignen sich im Haushalt oder in der Freizeit, also dann, wenn der gesetzliche Versicherungsschutz nicht „zuständig“ ist. Grundsätzlich ausgeschlossen von der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch Hausfrauen, Rentner und Arbeitslose. Hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen!
Beiträge für die private Unfallversicherung
Die Höhe der Beiträge für die private Unfallversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu zählt die Höhe der Versicherungssumme, der Grad der Invalidität, das Lebensalter, der Beruf und die persönlichen Zusatzversicherungen, wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Genesungsgeld u.a. Welchen Versicherungsumfang der Einzelne auswählt, hängt auch von seiner persönlichen Situation und seinen Ansprüchen ab. Die nachstehenden Fragen können eine Hilfe zur Eingrenzung des Versicherungsbedarfs darstellen.
- Kann ich meinen Lebensstandard nach einem Unfall, der zu einer Invalidität führt, aufrechterhalten?
- Kann ich meinen Beruf weiterhin ausüben, muss ich gegebenenfalls einen anderen Beruf ergreifen und Einkommensminderungen in Kauf nehmen?
- Benötige ich Pflege- und Hilfskräfte und was können die kosten?
- Besteht noch ein Haus- oder eine Wohnungsfinanzierung, die dann nicht mehr getilgt werden kann und wie kann ich dieses Risiko absichern?
Arten der privaten Unfallversicherung
Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, eine Unfallversicherung für allgemeine oder spezielle Risiken abzuschließen. Die wichtigsten Arten der privaten Unfallversicherung sind:
- die Einzelunfallversicherung,
- die Familien-Unfallversicherung,
- die Kinderunfallversicherung,
- die Gruppen-Unfallversicherung und
- die Insassen-Unfallversicherung
Welche Unfälle sind in der privaten Unfallversicherung versichert?
Die Unfälle im Haushalt passieren am häufigsten und sind am gravierendsten. Inzwischen übertrifft die jährliche Anzahl der Toten aufgrund von Haushaltsunfällen diejenigen von Verkehrsunfällen, wie das statistische Bundesamt mitteilt. Daneben nimmt die Anzahl der Sportunfälle, insbesondere aufgrund der Nutzung moderner Sportgeräte, wie Inline-Skater und Mountainbikes, immer mehr zu. Unfälle bei der Gartenarbeit, wie Rasen mähen, Bäume beschneiden u.ä. sind häufige Gefahrenherde. Besondere Regularien gibt es hinsichtlich der Unfälle im Ausland. Hier ist durch eine neue EU-Richtlinie das Recht der Verbraucher gestärkt worden. Man kann den Unfallverursacher jetzt auch im eigenen Wohnort verklagen und muss nicht einen Prozess im Ausland führen.
Welche Entschädigungsleistungen erhält man in der privaten Unfallversicherung?
Die beiden Hauptentschädigungen sind die Invaliditätsleistung und die Todesfallleistung. Die Todesfallleistung sollte die zusätzlichen Kosten des Ausfalls der versicherten Person als Ernährer und die Kosten für Bestattung, gegebenenfalls Überführung u.ä. Aufwendungen abdecken. Bei der Invaliditätsleistung steht der Grad der Invalidität im Vordergrund der Betrachtung. Der Invaliditätsgrad wird aufgrund der so genannten Gliedertaxe ermittelt. Für die Invaliditätsleistung kann in der Regel eine Progressionsstaffel vereinbart werden, die bei höherer Invalidität auch eine prozentual höhere Invaliditätsleistung auszahlt. Daneben können auch Krankenhaustagegelder, Krankentagegelder und Übergangsgelder als Entschädigung vereinbart werden.