Rechtsweg und Gerichtsstand
Versicherungsombudsmann
Wer als Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung der Versicherungsgesellschaft nicht zufrieden ist oder bei einer Verhandlung mit der Versicherungsgesellschaft nicht zu dem von ihm gewünschten Ergebnis kam, kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.Ombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
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Telefon: 01804224424
Fax: 01804224425
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft vorher die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen.
Versicherungsaufsicht
Neben dem Ombudsmann hat der Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungsgesellschaft zu wenden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung nicht zufrieden ist, oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten. Alle Versicherungsunternehmen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorf Straße 108
53 117 Bonn
Telefon: 022841080
Fax: 022841081550
Das BAFIN ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Gerichtsstand
Für Klagen des Versicherungsnehmers gegen die Versicherungsgesellschaft bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz der Gesellschaft oder dem Sitz der für den Versicherer zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person und wohnt in Deutschland, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Für Klagen der Versicherungsgesellschaft ist das Gericht am Ort des Firmensitzes des Versicherungsnehmers, sofern es sich um eine juristische Person handelt, zuständig.
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person und wohnt in Deutschland, so müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Viele weitere aktuelle Informationen über den Versicherungsvertrag in der Kfz-Versicherung finden Sie auch in dem Abschnitt Aktuelle Nachrichten – Kfz-Versicherung.
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